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RECHT/550: Besserer rechtlicher Schutz für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Mai 2016

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Beauftragte/r für Mittelstand und Handwerk

Besserer rechtlicher Schutz für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe


Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk;
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgelegt, den der Bundestag in Kürze in 1. Lesung beraten wird. Heute haben die Arbeitsgruppen Recht und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion einen Beschluss gefasst, durch den wir eine wichtige Verbesserung des Entwurfs zugunsten der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe erreichen wollen.

"Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich und unterstützen diesen in den anstehenden parlamentarischen Beratungen. Dennoch wollen wir mit unserem Beschluss eine Verbesserung des Entwurfs und Rechtsklarheit für das Handwerk erreichen.

Mit einer einfachen gesetzlichen Ergänzung wollen wir durchsetzen, dass Unternehmer untereinander ihre Haftung für Ein- und Ausbaukosten nicht mehr ausschließen können. Vor allem sollen kleine Handwerksbetriebe vor jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen bewahrt werden, die für sie existenzbedrohend sein können. Es darf nicht sein, dass hier das Recht des Stärkeren gilt.

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll das neue Gesetz dafür sorgen, dass Handwerker nicht auf den - im Vergleich zu den Materialkosten viel höheren - Kosten für den Aus- und Einbau sitzen bleiben. Vielmehr sollen sie vom Verkäufer des mangelhaften Materials verlangen können, dass er diese ersetzt.

Allerdings sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass Unternehmer untereinander diese Haftung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können. Im Konfliktfall könnte eine Klärung der Rechtslage nur in einem langwierigen und teuren Rechtsstreit erreicht werden. Nicht jeder Kleinst-Unternehmer hat dazu jedoch die finanziellen und zeitlichen Kapazitäten. Darum setzen wir uns für eine Regelung ein, mit der ein solcher AGB-Ausschluss nicht möglich ist."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 323 vom 31. Mai 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2016

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