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RECHT/555: Neues Bauvertragsrecht bringt Vorteile für Bauherren, Verbraucher und Handwerker


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Juni 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Neues Bauvertragsrecht bringt Vorteile für Bauherren, Verbraucher und Handwerker


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Verbesserungen für Bauherren. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir nun aber noch einige Änderungen durchsetzen.

"Bauunternehmer sind künftig verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, in denen die wichtigsten Regelungen des Bauprojektes enthalten sein müssen. Das ermöglicht Verbrauchern einen genauen Überblick über die angebotene Leistung und erleichtert es, Angebote verschiedener Unternehmer besser zu vergleichen. Die neu eingeführte Pflicht der Parteien, im Bauvertrag eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, schafft Klarheit. Das neue Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht übereilte Bauvertragsabschlüsse zu widerrufen.

Dass zukünftig, abweichend vom Grundsatz "Verträge sind einzuhalten", auch nach Bauvertragsabschluss Änderungswünsche geltend gemacht werden können, ist eine weitere wichtige Neuregelung. Denn oft ergeben sich sinnvolle Änderungswünsche erst nach Baubeginn. Wir beschränken das Anordnungsrecht des Bauherrn dabei auf Änderungen, die dem Bauunternehmer zumutbar, und zudem zu vergüten sind.

Wir wollen im parlamentarischen Verfahren durchsetzen, dass Lieferanten ihre Haftung für Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Materiallieferungen nicht mehr durch AGB ausschließen können, wie es derzeit im Gesetzentwurf noch vorgesehen ist. Anders als die Union wollen wir vor allem für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe einen klar geregelten Rechtsanspruch auf Erstattung von Ein- und Ausbaukosten gegenüber Lieferanten, die mangelhafte Ware liefern. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist zu unklar und zwingt Handwerker in jahrelange Prozesse. Das kann existenzbedrohend sein, und das wollen wir verhindern."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 358 vom 10. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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