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RECHT/564: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip im Maklerrecht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. Juli 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Bundesverfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip im Maklerrecht


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingeführte Bestellerprinzip im Maklerrecht als verfassungsgemäß bestätigt. Die Koalition hatte unter Führung der SPD-Bundestagsfraktion das Bestellerprinzip im letzten Jahr beschlossen. Seit dem gilt: Wer den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Rechnung. Dieses klassische Prinzip des Wirtschaftslebens kann nun auch im Maklerrecht weitergelten.

"Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute in unserer Ansicht bestätigt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte vor allem zu Lasten der Wohnungssuchenden bestehen. Das legitime Ziel des Verbraucherschutzes ist laut Bundesverfassungsgericht sozialstaatlich gerechtfertigt, um zu verhindern, dass Wohnungssuchende Kosten tragen müssen, die vor allem im Interesse des Vermieters verursacht werden. Wir freuen uns über diese Entscheidung, haben wir doch durch die Neuregelung dafür gesorgt, Mieterinnen und Mietern so zwei Monatsmieten als Maklerprovision ersparen, was eine erhebliche Belastung gerade für junge Familien war.

Die Einführung des Bestellerprinzips und dessen heutige Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht sind ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion. Wir sehen uns durch die Entscheidungsgründe bestätigt und ermuntert, weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu beschließen, um ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 458 vom 21. Juli 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2016

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