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RECHT/594: Gesetzentwurf gute Grundlage für verbesserte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. März 2017

Arbeitsgruppen: Digitale Agenda, Recht und Verbraucherschutz, Wirtschaft und Energie

Gesetzentwurf des Bundesjustizministers - eine gute Grundlage für verbesserte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken


Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher;
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:

Bundesjustizminister Heiko Maas hat heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Regelungsvorschlag. Auf dieser Grundlage kann die Koalition noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen.

"Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Dazu zählen beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung.

Vorgegeben werden mit dem Gesetzentwurf verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. So werden die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte spätestens 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren, in komplizierten Fällen soll spätestens binnen sieben7 Tagen entschieden werden. Hierzu müssen sie ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anbieten und die Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis nehmen sowie auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Die Verpflichtung zur Löschung oder Sperrung bezieht sich auch auf sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien des strafbaren Inhalts. Zum Umgang mit Beschwerden über strafbare Inhalte auf ihren Plattformen müssen soziale Netzwerke künftig öffentlich Bericht erstatten. Schließlich sieht der Entwurf vor, dass Anbieter von sozialen Netzwerken einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorhalten müssen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Damit greift der Entwurf zentrale Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion auf und ist eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Auf dieser Basis kann sehr schnell ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden, um die Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken endlich zu verbessern."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 129 vom 14. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2017

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