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RECHT/614: Sonderregelung für ausländische Staatsoberhäupter ein Ende setzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Sonderregelung für ausländische Staatsoberhäupter ein Ende setzen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Heute stimmt der Bundestag über die Streichung des Gesetzes zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter ab. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich schon im vergangenen Jahr für einen Wegfall der Regelung eingesetzt.

"Der bislang geltende Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stellt ein Sonderstrafrecht dar. Es sanktioniert die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und anderer Regierungsvertreter. Das Gesetz war im letzten Jahr in die Kritik geraten, als der türkische Präsident Erdogan gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann Strafanzeige gestellt hatte.

Der ursprüngliche Zweck des Gesetzes war der Schutz der diplomatischen Beziehungen Deutschlands. In der Praxis war aber das glatte Gegenteil der Fall: Die diplomatischen Beziehungen nahmen Schaden. Problematisch war dabei vor allem die Ermächtigung zur Strafverfolgung, die durch die Bundesregierung erfolgen musste. Wenn die Bundesregierung nicht ermächtigte, so drohte außenpolitischer Schaden.

Eine Streichung der Sonderregelung war daher lange überfällig.

Die Beleidigung von Staatsoberhäuptern bleibt indes auch nach der Streichung strafbar. Sie ist dann aber wie für jede Bürgerin und jeden Bürger sonst auch geregelt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 328 vom 1. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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