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RECHT/616: Mehr Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb auf dem Reisemarkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juni 2017

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Tourismus

SPD schafft mehr Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb auf dem Reisemarkt


Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz;
Gabriele Hiller-Ohm, Sprecherin der Arbeitsgruppe Tourismus;
Elvira Drobinski-Weiß, zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz:

Heute beschließt der Bundestag die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Die Richtlinie verlangt Vollharmonisierung. Angesichts des geringen Spielraums haben die parlamentarischen Beratungen ein ausgewogenes Gesetz erbracht, das die Interessen der Reisebranche sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt. In den Beratungen der zuständigen Ausschüsse wurde ein breiter Konsens erreicht. Deshalb hat die Unionsfraktion das Vorhaben vollumfänglich unterstützt und im gestrigen federführenden Rechtsausschuss ausdrücklich gelobt.

"Grund für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie, die zwingend umzusetzen ist. Auch die Union wollte die EU-Richtlinie umsetzen. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach intensiven Beratungen mit der Branche und Verbraucherschützern gemeinsam auf den vorliegenden Gesetzentwurf verständigt. Zu keinem Zeitpunkt wurde von Seiten der Unionsfraktion in den Gesetzesberatungen gefordert, gegen die Umsetzung der Richtlinie vorzugehen. In den Gesetzesberatungen hat die Union lammfromm ohne einen einzigen Änderungsvorschlag die Änderungswünsche der SPD als sinnvoll angesehen und unterstützt. Unterschiedliche Ansichten gab es lediglich bei der Frage, ab welcher Summe Tagesreisen vom Schutzniveau des neuen Gesetzes erfasst werden. Die Union hat unserer Forderung nach einer Erfassung ab einem Wert von 150 Euro leider nicht zugestimmt Auch die SPD-Forderung nach der Einbeziehung von Ferienhäusern in das Reiserecht, wie es in Deutschland seit langem praktiziert wird, hat die Union kategorisch abgelehnt.

Da mehrere Reiseleistungen nun dank der erzielten Verbesserungen gemeinsam bezahlt werden können, ist den Reisebüros deren ursprünglich durchaus berechtigte Sorge genommen, durch einen einheitlichen Zahlvorgang zum haftenden Reiseanbieter zu werden. Die Dachverbände der Tourismuswirtschaft sprechen deshalb zurecht von einem Erfolg für die Reisebüros.

Das Gesetz bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher viele Vorteile: Künftig kann der Reiseveranstalter eine Erhöhung des Reisepreises nur bei wenigen und im Gesetz ausdrücklich benannten Kostenpositionen wie Benzinkosten oder Hafengebühren verlangen. Diese müssen ausdrücklich nachgewiesen werden. Umgekehrt können Reisende nun sogar eine Erstattung verlangen, Diese Kostenpositionen sind einfach nachprüfbar. Wenn die Kosten sinken, kann Urlauber nun sogar Erstattung verlangen. Die Gewährleistungsfrist wird von einem Monat auf 24 Monate verlängert.

Darüber hinaus profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, dass eine völlig neue Reisekategorie der sogenannten verbundenen Reiseleistungen erstmalig geregelt wird. Wer früher im Reisebüro oder online Hotel und Flug individuell zusammenstellte, war nicht vom Reiserecht geschützt - jetzt schon. Wir bedauern, dass dieses wichtige Gesetz angesichts der Fülle von Tagesordnungspunkten nicht zu einer prominenteren Zeit diskutiert werden kann.

Das Gesetz ist intensiv mit den Reiseverbänden beraten worden und viele Abgeordnete haben Reisebüros besucht. Der enge Austausch insbesondere mit den kleineren Reisebüros war uns wichtig. Absurd ist aber der Vorwurf, die SPD sei mit der Reisebranche verflochten. Ebenso hat ein intensiver Austausch mit den Verbraucherverbänden stattgefunden. Denn die SPD-Bundestagsfraktion ist gerade nicht die Fraktion, die sich lediglich für die Interessen einer Seite einsetzt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 327 vom 1. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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