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RECHT/627: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken kommt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2017

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Digitale Agenda

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken kommt


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher:

Nach der Einigung der Koalitionsfraktionen kann der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken in dieser Woche verabschiedet werden.

"Wir haben die vielfach geäußerte Kritik sehr ernst genommen, zahlreiche Vorschläge der Anhörung aufgegriffen und das Gesetz an entscheidenden Stellen verändert.

Anbieter sozialer Netzwerke werden nun nicht nur verpflichtet, einen inländischen Zustellbevollmächtigten zu benennen, sondern diesen auch auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und es gelten konkrete Fristen für die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.

Wir haben den Gesetzentwurf zudem für die Etablierung einer regulierten Selbstregulierung zusätzlich zur Vorhaltung eines eigenen Beschwerdemanagements geöffnet, um eine staatsferne Entscheidungspraxis hinsichtlich der möglichen Rechtswidrigkeit von Inhalten zu schaffen, ohne dass sich die Anbieter der sozialen Netzwerke den Vorgaben des Gesetzes entziehen können. Dies hatten wir bereits in unserem Positionspapier vom März dieses Jahres beschlossen. Wir stellen noch einmal deutlicher klar, dass Bußgelder nur verhängt werden können, wenn soziale Netzwerke kein taugliches Verfahren zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten vorhalten, nicht aber bei der Nichtlöschung einzelner strafbarer Inhalte. Die starre 7-Tage-Frist wurde gelockert und der Anwendungsbereich konkretisiert. Überprüft werden müssen neben dem objektiven Straftatbestand auch mögliche Rechtfertigungsgründe, so dass - gerade wenn es um Meinungsäußerungen geht - auch der Kontext in die Überprüfung einbezogen werden muss. Dies sind wichtige Maßnahmen zum Schutz vor Overblocking. Die befürchtete Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ist damit ausgeschlossen. Vorgesehen ist im Rahmen der regulierten Selbstregulierung auch die Möglichkeit der Überprüfung von Entscheidungen der sozialen Netzwerke bei möglicherweise fälschlicher Löschung.

Der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten wird auf schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen beschränkt und mit einem Richtervorbehalt versehen.

Notwendig ist über dieses Gesetz hinaus auch ein stärkeres zivilgesellschaftliches Engagement. Auch müssen Politik und Gesellschaft immer wieder deutlich machen, dass wir nicht bereit sind, Hassreden und rechtsverletzende Äußerungen zu akzeptieren - online wie offline. Wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen oder diese diffamiert werden, muss entschieden widersprochen werden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 389 vom 27. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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