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RECHT/639: Sicherheitsmängel beim Anwaltspostfach


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Januar 2018

Sicherheitsmängel beim Anwaltspostfach: SPD beantragt Bericht im Rechtsausschuss


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Wegen erheblicher Sicherheitsmängel wurde das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) am 27. Dezember 2017 durch die Bundesrechtsanwaltskammer offline gestellt. Damit konnte nicht wie geplant zum Jahreswechsel der einheitliche elektronische Rechtsverkehr bei der Anwaltschaft starten.

"Mit dem beA sollten Anwälte untereinander und mit Gerichten sicher kommunizieren können. Für Anwälte besteht seit 1. Januar 2018 sogar per Gesetz eine sogenannte passive Nutzungspflicht. Danach müssen sie, die über das elektronische Anwaltspostfach an sie versandten Dokumente, als zugestellt gelten lassen. Diese gesetzliche Pflicht können sie nun nicht erfüllen. Nicht nur viele Anwälte stellen sich deshalb zu Recht die Frage, wie es zu den Sicherheitsmängeln kommen konnte und bis wann diese behoben sind. Um diesen Sachverhalt näher aufzuklären, hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb beantragt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer in der nächsten Rechtsausschusssitzung zu den Sicherheitsmängeln und der Strategie zu deren Beseitigung Stellung nimmt. Das Vertrauen von Anwälten und deren Mandanten in sichere Kommunikationswege muss schnell wieder hergestellt werden."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10 vom 23. Januar 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2018

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