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SOZIALES/1862: Urteil aus Karlsruhe - Die Union hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. August 2012

Urteil aus Karlsruhe: Die Union hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden



Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die schwarz-gelbe Neuregelung der Familienzuschläge für eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt, erklärt der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen Johannes Kahrs: Langsam wird es albern. Die Zahl der Urteile, die zu Gunsten der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ergangen sind, ist mittlerweile Legion. So wird auf dem Rechtsweg erkämpft, was CDU und CSU seit 2001 mit aller Macht verhindern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass verpartnerten Beamten ein Familienzuschlag zusteht - und zwar rückwirkend ab 1. August 2001. Das im vergangenen Jahr von Schwarz-Gelb unter heftigem Widerstand der Union verabschiedete Gesetz, dass Bundesbeamten den Familienzuschlag gewährt, hätte erst rückwirkend ab 2009 gegolten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass dies weder verfassungsrechtlich noch haushaltsrechtlich gerechtfertigt sei.

Das Urteil wirft erneut die Frage nach der Zeitgemäßheit der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf. Wenn die Gerichte ohnehin immer wieder in Richtung Gleichstellung mit der Ehe urteilen, ist die Öffnung der Ehe logische Konsequenz.

Öffnung der Ehe heißt: Die Ehe steht allen erwachsenen Menschen ungeachtet ihres Geschlechtes offen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat erst vor einigen Wochen einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Obwohl sämtliche Fraktionen mit Ausnahme von CDU/CSU für die vollständige Gleichstellung sind, wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Schwarz-Gelb hat die Zeichen der Zeit einfach nicht verstanden. Der erbärmlichen Realitätsverweigerung der Union hat Karlsruhe heute die Quittung ausgestellt. Es wird nicht die letzte sein.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 831 vom 1. August 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2012