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SOZIALES/1886: Bundeskanzlerin muss Betreuungsgeld stoppen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. September 2012

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundeskanzlerin muss Betreuungsgeld stoppen



Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die Argumente der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung zum Betreuungsgeld haben eines deutlich gezeigt: Das Betreuungsgeld wird nicht besser, indem die Koalition an Details des Gesetzentwurfs herumdoktert. Eine Leistung, die für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gezahlt wird, ist und bleibt falsch.

Das Betreuungsgeld ist bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch fehlgeleitet. Es konterkariert die Ziele einer modernen Familien- und Kinderpolitik. Zudem haben Sachverständige heute erneut darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Statt eines Betreuungsgeldes muss der Krippenausbau weiter vorangebracht werden. Zu Recht ist das Betreuungsgeld auch in den eigenen Reihen der Regierungskoalition heftig umstritten. Denn es ist eine falsche Weichenstellung, die auf Jahre die Chancen von Kindern und Frauen verschlechtert. Kinder sollen von frühkindlicher Bildung und Frauen vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden.

Deshalb bleibt die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin bei ihrem Nein zur Fernhalteprämie und fordert die Bundeskanzlerin auf, das Betreuungsgeld sofort zu stoppen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 968 vom 17. September 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2012