Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

SOZIALES/1902: Die SPD-Rentenpolitik - Arbeit muss sich lohnen


SPD-Pressemitteilung 306/12 vom 24. September 2012

Beschluss des Parteivorstandes: Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!



Der SPD-Parteivorstand hat in seiner heutigen Sitzung folgenden Antrag an den Parteikonvent am 24. November 2012 verabschiedet:

Die SPD hat in ihrer Regierungszeit zwischen 1998 und 2009 dafür gesorgt, dass die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland bleibt. Sie hat alle Angriffe von Union und FDP zur Abschaffung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und zum völligen Umstieg auf eine privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge abgewehrt. Angesichts der enormen Verluste vieler derartiger kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme während der Finanzkrise zeigt sich, wie wichtig es für die soziale Sicherheit vieler Rentnerinnen und Rentner war, dass die SPD an der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten hat.

Zugleich hat die SPD die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest für den demografischen Wandel gemacht. In wenigen Jahren wird die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten drastisch abnehmen, während die Rentenzugänge steigen. Die Generation der "Babyboomer" nähert sich dem Rentenalter, die Generation "Pillenknick" muss die sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Die von der SPD mitgetragenen Rentenreformen und der Ausbau privater Altersvorsorge als Ergänzung (und nicht als Ersatz, wie von CDU und FDP gefordert) hatten vor allem das Ziel, die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Belastung junger Generationen nicht zu groß werden zu lassen. Beide Ziele wurden erreicht. Deshalb stellt die SPD diese Rentenreformen und die daraus erwachsene Rentenformel nicht in Frage.

Allerdings hat vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt Folgen für die Entwicklung der Renten:

Das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns, die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung und durch die fehlenden Angebote zur Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf sowie die Zunahme von unsicheren und schlecht bezahlten Leih- und Zeitarbeitsplätzen haben zu einem deutlichen Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Die Folge von Erwerbsarmut aber ist Altersarmut.

Die Leistungsanforderungen und Belastungen sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren gestiegen. Vor allem schwere körperliche Arbeit und Schichtarbeit zwingen schon heute Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, vor dem 65. Lebensjahr auszuscheiden und entsprechende Abschläge bei der Rente hinzunehmen. Für sie bedeutet die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 nichts anderes als eine weitere Kürzung ihrer Rente trotz jahrzehnterlanger harter Arbeit.

Den von dieser Entwicklung betroffenen Menschen will die SPD helfen!

Dazu schlagen wir vor:

I. Bessere Löhne: Erwerbsarmut bekämpfen.

Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende des Arbeitslebens korrigieren.

Deshalb steht am Anfang eine deutlich veränderte Arbeitsmarktpolitik mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und die Stärkung der Tarifbindung (Allgemeinverbindlichkeit) mit höheren Löhnen und Gehältern in Deutschland. Dazu gehört auch die Durchsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sowohl zwischen Leih- und Zeitarbeitnehmern und fest angestellten als auch zwischen Frauen und Männern. Außerdem die Regulierung der ausufernden Werkverträge und die Rückführung der Leih- und Zeitarbeit auf ihren originären Sinn als flexibles Instrument bei Auftragsspitzen eines Unternehmens und nicht - wie seit Jahren - zur Vernichtung regulärer Arbeitsplätze. Dafür müssen wir die sachgrundlose Befristung abschaffen und die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten einführen.

Die Bekämpfung der Erwerbsarmut gelingt aber nicht allein durch die Lohnpolitik, sondern darüber hinaus muss es gelingen, die soziale und kulturelle Spaltung zu überwinden, um allen Menschen die Chance auf ein Arbeit und Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem:

- Wirtschaftliches Wachstum sowie Erhalt und Ausbau von Industrie und produzierendem Gewerbe.

- Die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der deutschen Unternehmen (nur noch 25 Prozent der Betriebe bildet aus!).

- Bessere Bildung u.a. durch frühe Förderung und den Ausbau von Ganztagsschulen.

- Erhöhung der Frauenerwerbsquote und der Vollzeitbeschäftigung durch den flächendeckenden Ausbau von Kindertagesstätten.

- Bessere Einstiegs- und Aufstiegschancen in Ausbildung und Beruf für diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen bislang keine qualifizierte Berufsausbildung besitzen.


II. Arbeit muss sich lohnen: Altersarmut verhindern.

Die Erwerbsarmut der Zukunft bekämpfen hilft allerdings denen nicht, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten unverschuldet lange Zeit arbeitslos waren oder in schlecht bezahlter Arbeit beschäftigt waren. Aber auch hier muss sich Arbeit im Alter lohnen und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung führen, die alle Menschen im Alter erhalten können - unabhängig davon, ob sie Rentenbeiträge gezahlt haben oder nicht.

Deshalb führt die SPD nach einer Regierungsübernahme 2013 parallel zu einem gesetzlichen Mindestlohn eine "Solidarrente" ein. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 Euro liegt. Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.

Um bei den sogenannten "Solo-Selbstständigen" die Gefährdung durch Altersarmut zu verringern, streben wir ein spezielles Tarif- und Beitragsrecht innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung für sie an. Sofern sie nicht bereits über ein anderes der etablierten obligatorischen Alterssicherungssysteme abgesichert sind, sollen sie in den Versichertenkreis der GRV aufgenommen werden.


III. Brücken ins Rentenalter bauen.

In einer immer differenzierteren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle Arbeitnehmer/innen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Nicht jeder Rentenzugang passt für alle, aber für alle muss es einen passenden Rentenzugang geben. Vor allem für diejenigen Berufsgruppen und Beschäftigten, die bereits heute aufgrund der Arbeitsbelastung oder aufgrund von Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, wollen wir den Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste ermöglichen.

Deshalb schlagen wir differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor:

- durch den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente;

- eine Verlängerung der Zurechnungszeit und eine bessere Bewertung der letzten Jahre;

- erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die
Rentenversicherung;

- durch die Einführung der Teilrente ab dem 60. Lebensjahr;

- durch den abschlagsfreien Zugang zur Rente nach 45
Versicherungsjahren.

Die Finanzierung erfolgt durch die Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung, durch einen Verzicht auf die bislang vorgesehene kurzfristige Absenkung der Beitragssätze und eine stetige Steigerung bis auf das im geltenden Rentenrecht vorgesehene Niveau von 22 Prozent (analog dem Modell des DGB).

Die Arbeitswelt hat einen erheblichen Anteil an der Verursachung von Erwerbsminderung. Für die finanziellen Folgen für die gesetzliche Rentenversicherung bedarf es daher in Zukunft eines größeren Anteils der Arbeitgeber. Deshalb wollen wir prüfen, ob für die Beiträge der Arbeitgeber in Anlehnung an die Beiträge der Berufsgenossenschaften (Gesetzliche Unfallversicherung) ein Bonus-Malus-System entwickelt werden kann, das Anreize für alters- und altengerechte Arbeitsplätze und die Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen schafft.


IV. Lebensstandard sichern - Betriebliche Altersversorgung ausbauen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat bereits zu früheren Zeiten nicht immer ausgereicht, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu sichern. Insbesondere betriebliche Altersversorgungen auf der Basis von Tarifverträgen haben in vielen Wirtschaftsbranchen zusätzliche Sicherheit im Alter ermöglicht. Um den jüngeren Berufsgenerationen keine zu großen Belastungen zuzumuten und die Arbeitskosten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht drastisch erhöhen zu müssen, wird die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft ergänzt werden müssen, um den Lebensstandard zu sichern.

Die SPD will diesen Beitrag zur Altersversorgung auf neue Füße stellen:

- Wir werden über das gesamte Spektrum aller Riester-Produkte für eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf werden wir sorgfältig prüfen. Wir wollen, dass für Riester-Produkte von den Anbietern auch Verträge ohne Abschlusskosten angeboten werden. Bei der Leistungshöhe setzen wir auf Sicherheit statt auf Risiko: Notwendig sind die Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung wie bei ungeförderten Lebensversicherungen. Die Nominalwertgarantie der eingezahlten Beiträge reicht nicht aus.

- Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus unserer Sicht die beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in den Regionen und Branchen in Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund der geringen Tarifbindung in zu geringem Umfang genutzt wird. Zugleich muss die betriebliche Altersversorgung in Anlageformen erfolgen, die gegen Totalverlust und zu geringen Renditen an den Finanzmärkten geschützt sind. Deshalb sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die die höchstmögliche Sicherheit der Vermögen der bAV gewährleisten und zugleich in diesem Rahmen eine hohe Ergiebigkeit sicherstellen.

- Bereits heute muss jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin auf Nachfrage ein Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht werden. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht selbst darauf verzichtet (Arbeitgeber-Obligatorium mit einer "Opt-Out-Regel" für den/die Arbeitnehmer/in). Für Arbeitgeber, die ein solches bAV Angebot nicht unterbreiten können, sollte eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden.

Wir werden nach der Übernahme der Bundesregierung im Herbst 2013 Gespräche mit den Sozialpartnern über eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung aufnehmen. Zugleich werden wir in Gesprächen mit den Sozialpartnern entscheiden, ob es bei der bisherigen Förderung der betrieblichen Altersversorgung bleibt (Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung) oder ob sie auf auf eine neue steuerliche Förderung umgestellt werden soll.


V. Rentenniveau und Beitragsentwicklung.

Die Entscheidungen zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung haben zur Folge, dass das Rentenniveau von derzeit ca. 50 Prozent (gemessen am Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern) auf bis zu 43 Prozent im Jahr 2030 sinken kann. Aktuell schätzt die Deutsche Rentenversicherung das Rentenniveau für das Jahr 2030 auf 44,76 Prozent.

Der SPD-Parteivorstand wird vor dem Parteikonvent am 24.11.2012 nach ausführlicher Debatte innerhalb der SPD und mit Expertinnen und Experten außerhalb der SPD einen Vorschlag unterbreiten, welche Schlussfolgerungen die SPD für ihre Regierungspolitik ab 2013 daraus ziehen wird.


VI. Bundeseinheitliches Rentenbemessungssystem in Ost und West

Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen. Dabei geht es darum eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt. Die SPD mit ihren Grundwerten Gerechtigkeit und Solidarität muss der Motor einer öffentlichen Gerechtigkeitsdebatte sein, in der sowohl materielle Verhältnisseals auch die emotionale Seite der Betroffenen berücksichtigt werden.

*

Quelle:
SPD-Pressemitteilung 306/12 vom 24. September 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2012