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SOZIALES/1963: SPD fordert bessere Lebensbedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. November 2012

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

SPD fordert bessere Lebensbedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber



Zur 1. Lesung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Menschenwürdige Lebensbedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sicherstellen - Asylbewerberleistungsgesetz reformieren" erklären die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Deutschland verbessern. Wir setzen uns für eine umfassende Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes ein.

Zentral ist es, die Geldleistungen für Asylsuchende transparent und nachvollziehbar nach den Kriterien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 neu zu berechnen. Dies hat das BVerfG auch am 18. Juli 2012 nochmals bestätigt und eine "unverzügliche" Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes verlangt. Bisher lagen die gesetzlichen Leistungen für Flüchtlinge bis zu 50 Prozent unter der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Wir haben die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, endlich tätig zu werden. Geschehen ist trotz der schallenden Ohrfeigen des Bundesverfassungsgerichts für Schwarz-Gelb bis heute nichts. CDU/CSU und FDP nehmen die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes billigend in Kauf.

Um Asylsuchenden und Geduldeten in Deutschland ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, stellen wir weitere Reformforderungen:

- Flüchtlingskinder dürfen nicht länger ausgegrenzt werden und brauchen einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu haben wir im vergangenen Jahr einen Antrag vorgelegt, den die schwarz-gelben Regierungsfraktionen abgelehnt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Forderung in seinem diesjährigen Urteil bestätigt.

- Asylbewerber und ihre Kinder brauchen eine verbesserte Gesundheitsversorgung, insbesondere bei der psychologischen Behandlung der oftmals traumatisierten Flüchtlinge.

- Das diskriminierende, aufwändige und teure Sachleistungsprinzip einschließlich der Sammelunterkünfte soll als Regelfall beendet werden.

- Die derzeitige Geltungsdauer des Asylbewerberleistungsgesetzes von 48 Monaten muss wieder auf die ursprünglichen 12 Monaten verringert werden. Können die Betroffenen ihren Lebensunterhalt danach nicht selbst verdienen, folgt der Übergang in die sozialen Regelsysteme.

- Außerdem soll der Arbeitsmarktzugang erleichtert und die Residenzpflicht, wodurch sich Flüchtlinge nicht frei in Deutschland bewegen dürften, abgeschafft werden.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1344 vom 29. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012