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SOZIALES/2030: Beschwerderecht für Kinder in Sicht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Beschwerderecht für Kinder in Sicht



Anlässlich der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde für das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für starke Kinderrechte im In- und Ausland. Deshalb begrüßt sie, dass Deutschland heute bei den Vereinten Nationen in New York die Ratifizierungsurkunde für das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hinterlegt hat. Dieses Zusatzprotokoll eröffnet Kindern ein Beschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind. Allerdings kann der Vertrag erst dann in Kraft treten, wenn zehn Staaten das Protokoll ratifiziert haben werden.

Aus menschenrechtlicher Sicht sind Beschwerdeverfahren ein großer Schritt für die Durchsetzung und Weiterentwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes. Wie für die UN-Kinderrechtskonvention liegt auch für den UN-Sozialpakt ein Beschwerdeverfahren vor. Zum wiederholten Mal fordern wir die Bundesregierung auf, endlich auch dieses Zusatzprotokoll zu zeichnen und zu ratifizieren.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 258 vom 28. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013