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SOZIALES/2326: Künstlersozialversicherung gesichert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Juli 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Künstlersozialversicherung gesichert



Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter;
Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem einstimmigen Beschluss aller Fraktionen zum Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wird die Künstlersozialkasse auf sichere Beine gestellt. Dies erreichen wir durch Abgabegerechtigkeit und die Stabilisierung des Abgabesatzes. Das sind gute Nachrichten für die soziale Absicherung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten.*

"Für mehr als 180.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bringt die Verabschiedung des Gesetzes Sicherheit ihrer sozialen Absicherung. In der Vergangenheit sind die Einnahmen der Künstlersozialkasse, über die selbständige Kulturschaffende kranken-, renten- und pflegeversichert sind, kontinuierlich zurückgegangen. Zurückzuführen ist dies u.a. auf eine mangelnde Überprüfung der Unternehmen. Viele sind ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen.

Zentrales Element der Gesetzesänderung ist daher die Ausweitung des Prüfverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie wird im Rahmen ihrer turnusmäßigen Arbeitgeberprüfung alle vier Jahre auch die Unternehmen hinsichtlich der Künstlersozialabgabe prüfen, sowie beraten und informieren. Dies trifft für alle Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten zu. Kleinere Unternehmen sollen durchschnittlich alle zehn Jahre geprüft werden. Dadurch ist mit Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Der Abgabesatz, der aktuell bei 5,2 Prozent liegt, kann somit stabil gehalten und die Künstlersozialkasse zukunftsfest gemacht werden.

Wir wissen: Die Künstlersozialversicherung ist nur ein - wenn auch zentraler - Pfeiler der Absicherung im Kulturbereich. Gefordert sind weitere Maßnahmen. So brauchen wir eine vernünftige Anschlussregelung für das Ende dieses Jahres auslaufende Gesetz zum Arbeitslosengeldanspruch bei kurzbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Mit dieser und weiteren Aufgaben werden wir uns unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause befassen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 447 vom 4. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2014