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SOZIALES/2376: Ghetto-Renten - Deutsch-polnisches Abkommen ermöglicht die Auszahlung auch in Polen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Dezember 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Ghetto-Renten: Deutsch-polnisches Abkommen ermöglicht die Auszahlung auch in Polen



Kerstin Griese, zuständige Berichterstatterin:

Das Anfang Dezember in Warschau unterzeichnete deutsch-polnische Abkommen soll die Zahlung von Ghetto-Renten auch für in Polen lebende Opfer des Nationalsozialismus ermöglichen. Zu dessen Umsetzung hat das Bundeskabinett gestern einen Gesetzesentwurf beschlossen. Das ist ein wichtiges Zeichen für die hochbetagten Betroffenen.

"Im Juni hat der Bundestag eine Änderung bei den Ghetto-Renten beschlossen, mit der ehemalige Ghetto-Beschäftigten ihre Renten ohne Rückwirkungsfrist ab Juli 1997 erhalten können. Das war ein wichtiges Signal nach vielen Jahren Enttäuschung der Opfer. Der Bundestag hatte zwar bereits 2002 beschlossen, den Menschen, die in vom NS-Regime errichteten Ghettos arbeiten mussten, Renten ab dem Jahr 1997 zu zahlen. Das Antragsverfahren war aber so restriktiv, dass bis 2009 rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. Erst 2009 bewirkte das Bundessozialgericht mit einer veränderten Rechtsprechung, dass deutlich mehr Renten bewilligt und ausgezahlt werden konnten. Allerdings galt für die Antragsteller die im Sozialrecht verankerte Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Diese Rückwirkungsfrist führte dazu, dass Renten erst ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden. Dieses Verfahren empfanden die Betroffenen, die ihre Anträge wesentlich früher gestellt hatten, als große Ungerechtigkeit. Mir der einstimmigen Entscheidung des Bundestages im Juni 2014 wurde diese Regelung verändert und Ghetto-Renten können nun rückwirkend ausgezahlt werden. Aufgrund einer komplizierten rechtlichen Konstellation war es aber bisher nicht möglich, das geänderte Ghetto-Rentenrecht auch in Polen anzuwenden. Deshalb haben die deutsche und die polnische Regierung ein Abkommen getroffen, mit dem die Auszahlung der Ghetto-Renten auch in Polen möglich sein wird. Das Kabinett hat zur Umsetzung dieses Abkommens jetzt einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion bedankt sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die erfolgreichen Verhandlungen mit der polnischen Regierung. Es ist gut, dass die Zahlung der Ghetto-Renten jetzt auch bei den Menschen, die in Polen leben, ankommt."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 844 vom 18. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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