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SOZIALES/2443: Sanktionen im SGB II - Mehr auf den Einzelfall Rücksicht nehmen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. Juli 2015

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Sanktionen im SGB II: Mehr auf den Einzelfall Rücksicht nehmen


Markus Paschke, zuständiger Berichterstatter;
Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

Kürzungen in die Kosten der Unterkunft (KdU), starre Regelungen und unterschiedliche Sanktionierung von Menschen unter 25 Jahren im Vergleich zu über 25-jährigen sind falsch. Das hat unter anderem eine Anhörung des Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales ergeben.

"Wir brauchen eine bessere Balance des Prinzips "Fördern und Fordern". Die bisherigen Sanktionsregelungen erfüllen dies nicht. Die Unterschiede bei der Sanktionierung von jungen Menschen unter und über 25 Jahren müssen gestrichen werden. Es ist nicht belegbar, dass junge Menschen einer stärkeren Sanktionierung bedürfen, als Menschen die älter als 25 Jahre sind. Darin war sich die Mehrzahl der geladenen Experten einig.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass künftig bei den Sanktions-Regelungen im SGB II individueller auf den Einzelfall Rücksicht genommen wird und KdU von Sanktionen ausgenommen sind.

Um das Ziel "Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" erreichen zu können, müssen leistungsberechtigte Personen besser über ihre Rechten und Pflichten aufgeklärt werden. Dies sollte über eine Eingliederungsvereinbarung auf Augenhöhe und in verständlicher Sprache erfolgen. Nur wenn die Eingliederungsvereinbarung von beiden Seiten als gegenseitiger Vertrag, bei gerechter Verteilung von Rechten und Pflichten, verstanden wird, kann sie als verbindliches Instrument zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wirken. Heute bewirken Sanktionen bei den Betroffenen aber das Gegenteil von dem, was eigentlich gewollt ist: Statt Kooperation erfolgt Resignation.

Auch deshalb steht die SPD-Bundestagsfraktion der Einrichtung eines Ombudssystems aufgeschlossen gegenüber. Eine solche neutrale Stelle könnte die Zusammenarbeit von Jobcenter und Leistungsempfänger unterstützen und so im Vorfeld mögliche Konflikte ausräumen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 535 vom 8. Juli 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2015

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