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SOZIALES/2587: Entbürokratisierung bei den Leistungen für Contergangeschädigte


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 30. November 2016

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Entbürokratisierung bei den Leistungen für Contergangeschädigte - SPD setzt Erleichterungen für Betroffene durch


Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Ursula Schulte, zuständige Berichterstatterin:

Die Anhörung zum Conterganstiftungsgesetz hat gezeigt, dass mit dem Gesetzentwurf sinnvolle Verbesserungen für die Betroffenen erreicht werden. Insbesondere die Pauschalierung der Leistungen führt zu einer echten Erleichterung für contergangeschädigte Menschen.

"Die Teilnehmer der Anhörung haben mit großer Mehrheit bestätigt, dass der aktuelle Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes die richtigen Weichen stellt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Anbeginn für Verbesserungen und Erleichterungen bei der Gewährung der Leistungen für spezifische Bedarfe und damit für eine Pauschalierung eingesetzt. So werden diese Leistungen künftig ohne individuelles Antragsverfahren gewährt. Es entfallen dadurch langwierige Einzelfallprüfungen. Jeder und jede Betroffene erhält unabhängig vom Grad der persönlichen Schädigung einen Sockelbetrag von 4 800 Euro. Damit werden auch die Menschen erreicht, denen bislang förmliche Erfordernisse den Weg versperrt haben. Durch die Pauschalierung ist die Geschäftsstelle der Conterganstiftung auch nicht mehr aufgefordert, einzelne Anträge zu prüfen. Sie gewinnt dadurch Zeit, um die Betroffenen bei Bedarf persönlich und zielgerichtet zu beraten. Dies war schon lange Zeit ein Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Die contergangeschädigten Menschen gewinnen an Autonomie und entscheiden selbständig, für welche Maßnahmen zur Erleichterung ihres täglichen Lebens sie die ausgezahlten Mittel verwenden möchten.

Zusätzlich zur vorgesehenen Pauschalierung der Leistungen setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Überprüfung der bestehenden Strukturen der Stiftung ein. Auch die geladenen Sachverständigen in der Anhörung haben bekräftigt, dass grundsätzlicher Änderungsbedarf im Bereich der Stiftungsstruktur und ihrer Organe besteht.

Die Anhörung hat gezeigt: Mit der Pauschalierung, die von den Betroffenen ausdrücklich begrüßt und als wichtige Erleichterung bewertet wird, erreicht die SPD-Bundestagsfraktion sinnvolle Verbesserungen im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 746 vom 30. November 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

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