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SOZIALES/2593: Mehr Autonomie für contergangeschädigte Menschen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Dezember 2016

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mehr Autonomie für contergangeschädigte Menschen


Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Ursula Schulte, zuständige Berichterstatterin:

Mit den heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen am Conterganstiftungsgesetz werden auf Initiative der Regierungsfraktionen weitere wesentliche Verbesserungen für die betroffenen Contergangeschädigten erreicht.

"Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung wichtige Änderungen am Conterganstiftungsgesetz verabschiedet, die bereits im Vorfeld von den Betroffenen ausdrücklich begrüßt wurden. Künftig werden die Leistungen für spezifische Bedarfe pauschaliert ausgezahlt. Die Betroffenen erhalten unabhängig vom Grad ihrer persönlichen Schädigung einen Sockelbetrag von 4.800 Euro. Zusätzlich werden Leistungen bis zu 9.900 Euro in Abhängigkeit vom Schädigungsgrad gewährt. Mit dieser Gesetzesreform wird die gesamte Zielgruppe der Contergangeschädigten besser erreicht, denn die Leistungen für spezifische Bedarfe kommen jetzt allen Betroffenen zugute.

Erreicht wird dies mit dem Wegfall des individuellen Antragsverfahrens. Dadurch sind nun keine Einzelfallprüfungen durch die Stiftung mehr erforderlich. Die contergangeschädigten Menschen gewinnen hierdurch zusätzlich an Autonomie und entscheiden nach eigenen Bedürfnissen, für welche Maßnahmen zur Erleichterung ihres täglichen Lebens sie die ausgezahlten Mittel verwenden möchten.

Bei der Conterganstiftung wird künftig die Beratung im Vordergrund stehen. Sie soll die Betroffenen bei Bedarf persönlich und zielgerichtet informieren. Dies war der SPD-Bundestagsfraktion schon lange Zeit ein Anliegen.

Das Gesetz legt zudem fest, dass die bestehende Stiftungsstruktur im Rahmen einer Evaluation überprüft wird. Die Sachverständigen hatten in der Anhörung angeregt, grundsätzliche Änderungen im Bereich der Stiftungsorgane vorzunehmen. Damit unterstützen sie die Position der SPD-Bundestagsfraktion, die unter den Fraktionen für strukturelle Verbesserungen wirbt.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Die Verabschiedung der Gesetzesänderungen beim Conterganstiftungsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 801 vom 15. Dezember 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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