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SOZIALES/2594: Kabinett beschließt Entwurf für Betriebsrentenstärkungsgesetz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. Dezember 2016

Arbeitsgruppen: Arbeit und Soziales, Finanzen

Kabinett beschließt Entwurf für Betriebsrentenstärkungsgesetz


Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter;
Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin:

Heute hat das Bundeskabinett den gemeinsamen Entwurf des Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird im Bereich betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, denn die betriebliche Altersversorgung ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die sinnvollste Ergänzung der gesetzlichen Rente.

"Insbesondere die Förderung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Gerade die Einführung eines Freibetrags auf die Grundsicherung im Alter wird die Attraktivität von Betriebsrenten steigern. Unabhängig davon ist es eine Frage von Gerechtigkeit: Wer lange zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter mehr haben, als andere, die dies nicht getan haben.

Die Stärkung der Tarifpartner bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung halten wir ebenfalls für sinnvoll. Damit wird die Attraktivität, Tarifverträge abzuschließen hoffentlich deutlich erhöht. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Risiken an den Kapitalmärkten nicht einseitig bei den Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern liegen. Auch muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten Zugang zu Finanzprodukten erhalten, die sich durch niedrige Provisionen und auskömmliche Renditen auszeichnen.

In der parlamentarischen Beratung werden wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, wie der Zugang für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Regionen und Betrieben deutlich verbessert werden kann. Wir werden auch die auf Betriebsrenten entfallenden Krankenkassenbeiträge in den Blick nehmen und nach geeigneten Lösungen suchen. Eine Idee könnte sein, die bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einzusetzen, um damit einen Anteil zum Krankenkassenbeitrag zu leisten."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 810 vom 21. Dezember 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2016

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