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SOZIALES/2598: Vorwürfe des "Queer Refugees Network Leipzig" müssen aufgeklärt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Januar 2017

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Lesben und Schwulen

Vorwürfe müssen aufgeklärt werden


Johannes Kahrs, Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen:

Das "Queer Refugees Network Leipzig" erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Organisation hat Begründungen abgelehnter Asylanträge veröffentlicht, die von zwei homosexuellen Männern aus Tunesien gestellt worden waren. Diese Begründungen werfen Fragen auf, die nun umfassend aufgeklärt werden müssen.

"Die Vorwürfe müssen sorgfältig und umfassend aufgeklärt werden. In der Begründung des BAMF wird einem Antragsteller unterstellt, er habe seine sexuelle Identität 'aus eigenem Entschluss' diskret gelebt, sie sei somit 'nicht wichtig und identitätsprägend' genug, um Asyl zu gewähren. Noch abwegiger ist die Begründung, mit der offenbar dem anderen Tunesier der Asylstatus verweigert wurde: Er habe 'die Mittel und Möglichkeiten im Heimatland zur Abwendung oder Ahndung krimineller sexueller Handlungen durch einen Polizisten nicht ausreichend genutzt'. Sollten beide Fälle zutreffend geschildert sein, läge ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, der auf eine Opferverhöhnung hinausliefe. Sie ließen entweder auf massive Unkenntnis der BAMF-Mitarbeiter oder auf Homophobie im Amt schließen. Beides ist schwer vorstellbar.

Sinn und Zweck der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten war unter anderem, dass durch die sinkenden Fallzahlen die Sensibilisierung der zuständigen Stellen steigen sollte, individuelle Fluchtgründe, insbesondere lesbischer und schwuler Geflüchteter, in den Einzelfallprüfungen gewährleisten zu können. Wir fordern alle Beteiligten auf, die Fakten auf den Tisch zu legen und eine zeitnahe und lückenlose Aufklärung zu gewährleisten. Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität ist ein Asylgrund. Ohne Wenn und Aber."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20 vom 18. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2017

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