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BERUF/1929: Zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. Juli 2019

ZDL zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes

"Meister" statt "Bachelor Professional" erhalten


Die berufliche Aus- und Fortbildung muss praxisnah angelegt, flexibel umsetzbar und für alle Akteure nachvollziehbar bleiben. Entsprechend ist auch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) auszurichten. Damit haben sich die im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) zusammengeschlossenen Agrarverbände (DBV, VLK, DRV, DLG, ZVG) zum vom Bundeskabinett im Mai 2019 beschlossenen Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) gemeinsam positioniert.


Mindestausbildungsvergütung problematisch, aber in der Höhe akzeptabel

Rechtsvorgaben im BBiG zur Mindestausbildungsvergütung (MiAV) lehnen die ZDL-Verbände wegen des Eingriffs in die Tarifhoheit der Sozialpartner grundsätzlich ab. Die im BBiMoG festgelegte MiAV von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr wäre für die "grünen Berufe" jedoch akzeptabel. Erhöhungen für das zweite und dritte Ausbildungsjahr sollten aber nicht prozentual, sondern mit festen Beträgen von jeweils 100 Euro erfolgen. Grundsätzlich befürwortet werden die Neuregelungen zum Tarifvorrang von Ausbildungsvergütungen.


Berufliche Fortbildung weiterhin eindeutig und nachvollziehbar regeln

Die bewährten, allgemein akzeptierten und positiv besetzten Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich (z.B. Meister, Fachagrarwirt) dürfen nach Auffassung der Agrarwirtschaft nicht durch neue Rechtsvorgaben abgeschafft oder relativiert werden. Auf klare Ablehnung der Agrarverbände stößt die Einführung von Abschlussbezeichnungen wie Bachelor Professional (z.B. für Meister-, Fachagrarwirtprüfungen) oder Master Professional. Bewährte Begrifflichkeiten wie "berufliche Fortbildung" sollten im BBiG nicht durch neue Sprachkreationen beschrieben werden wie höherqualifizierende bzw. höhere Berufsbildung. Eine neue Fortbildungsstufe für "Anpassungsfortbildung" unterhalb der bisher üblichen Fortbildungsniveaus lehnt der ZDL ab, weil dafür kein Praxisbedarf besteht.


Umsetzbarkeit neuer Prüfungsbestimmungen wichtig

Einige der im BBiMoG formulierten Neuregelungen zum Prüfungsbereich hätten aus Sicht des Agrarbereichs negative organisatorische und prüfungsökonomische Folgen. Nicht akzeptabel sind beispielsweise deutlich erhöhte Prüferzahlen bei praktischen Prüfungen. Positiv beurteilt der "grüne Bereich" neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Prüferdelegationen durch die Prüfungsausschüsse sowie erweiterte Regelungen zur Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen bei Fortbildungsprüfungen.


Verwaltungsaufwand im Bildungsbereich nicht ausweiten, Bildungsqualität sichern

Erweiterte Rechtsvorgaben für die Erfassung betrieblicher und persönlicher Daten im Aus- und Fortbildungsbereich einschließlich des Prüfungswesens beurteilt der Agrarbereich wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes kritisch. Positiv für die grünen Berufe wären die Neuregelungen des BBiMoG zur Öffnung der Teilzeitausbildung für neue Zielgruppen. Neubestimmungen zur zeitlichen Gestaltung der Teilzeitausbildung dürfen jedoch die inhaltliche Qualität der Berufsausbildung nicht beeinträchtigen.

Der Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft (ZDL) ist ein Zusammenschluss der Verbände Deutscher Bauernverband (DBV), Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Verband der Landwirtschaftskammern (VLK), Deutscher Raiffeisenverband (DRV) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG)

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juli 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 0, Fax: 030 / 31 904 431
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019

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