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FINANZEN/405: Senat der Universität Magdeburg protestiert gegen BAföG-Verschlechterung (idw)


Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - 18.02.2011

Senat der Universität Magdeburg protestiert gegen BAföG-Verschlechterung

Resolution zum Wegfall des BAföG-Darlehensnachlasses


Der Senat der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) protestiert gegen die aktuelle Verschlechterung der BAföG-Situation für viele Studierende und wendet sich mit einer Resolution zum Wegfall des BAföG-Darlehensnachlasses für Studierende an die Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Mit dem Wegfall des 25%igen Teilerlasses des Darlehens für leistungsstarke studierende BAföG-Bezieher gerate die Förderung der Studierenden in eine Schieflage, die zu Lasten der Unterstützung derjenigen gehe, die auf eine BAföG-Förderung angewiesen sind. Der Senat der OVGU fordert die Hochschulrektorenkonferenz darum auf, bei der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber auf eine Rücknahme dieser Änderung zu drängen.

Die Resolution im Wortlaut:

"Seit Anfang dieses Jahres ist das Nationale Stipendienprogramm-Gesetz zur Vergabe von Deutschlandstipendien in Kraft getreten. Gemeinsam mit vielen anderen Hochschulen hat die Otto-von-Guericke-Universität beschlossen, sich an diesem Programm im Interesse ihrer Studierenden zu beteiligen und sich der Mühe unterzogen, eine größere Zahl von Stipendien einzuwerben.

Anfang Februar wurde eine Änderung des BAföG-Gesetzes bekannt, die offenbar in einem sachlichen Zusammenhang mit dem nationalen Stipendienprogramm steht, nämlich der Wegfall des Teilerlasses der BAföG-Darlehen (§ 18 b BAföG-Gesetz). Ab 2012 entfällt nach der neuen Gesetzeslage die Regelung, dass für die nach ihrem Ergebnis zu den ersten 30 von Hundert aller Prüfungsabsolventen gehörenden BAföG-Bezieher bis zu 25 % der Darlehensschuld auf Antrag erlassen werden kann.

Durch diese Änderung des BAföG-Gesetzes sowie des neuen Programms der Deutschlandstipendien gerät die Förderung der Studierenden gemäß der Kriterien soziale Bedürftigkeit bzw. Förderung der besten Studierenden in eine Schieflage. Die leistungsbezogene Förderung darf nach Auffassung des Senats der OVGU nicht zu Lasten der Unterstützung derjenigen gehen, die auf eine BAföG-Förderung angewiesen sind. Der Senat der OVGU fordert die HRK dazu auf, bei der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber auf eine Rücknahme dieser Änderung zu drängen, so dass die bis 2012 geltende Regelung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann."

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution116


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Katharina Vorwerk, 18.02.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2011