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FINANZEN/452: Vorchläge zur Bundesbeteiligung an der Hochschulfinanzierung (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 12.06.2013

Bundesbeteiligung an der Hochschulfinanzierung: HRK-Senat zeigt mögliche Maßnahmen auf



Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat ihre Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen mit konkreten Vorschlägen unterlegt. Der HRK-Senat verabschiedete gestern in Berlin ein Papier, das drei Möglichkeiten aufzeigt, wie sich der Bund engagieren könnte: Mittel für zusätzliche Professuren, Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten und eine verbesserte und gesicherte Baufinanzierung. Die Entschließung war von der HRK-Mitgliederversammlung im Mai in Nürnberg vorbereitet worden.

"Voraussetzung für ein entsprechendes Engagement des Bundes ist die Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes, der eine dauerhafte Finanzierung der Hochschulen durch den Bund gegenwärtig noch verhindert", erläuterte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin. Eine Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots wird seit Jahren von den Wissenschaftsorganisationen gefordert.

Die HRK schlägt vor, den Hochschulen Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, um 3.000 zusätzliche Professuren über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren zu schaffen. Sie sollen ohne Auswirkung auf die Kapazitäten, ad personam und auf Dauer eingerichtet werden. "Mit der langfristigen Finanzierung von 3.000 Professuren könnte der Bund die prekäre Betreuungssituation an den Hochschulen überwinden helfen und die Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses würden sich deutlich verbessern", so Hippler. Bei einem allmählichen Aufbau über zehn Jahre würden zudem Verzerrungen der Stellen- und Altersstruktur verhindert und eine organische Erweiterung der Personalausstattung der Hochschulen sichergestellt.

Weiter fordert die HRK eine schrittweise Erhöhung der Programmpauschale für die Drittmittelforschung. Diese beläuft sich gegenwärtig auf 20 Prozent und soll Overheadkosten abfangen. Diese entstehen für die Infrastruktur und die Administration von Forschungsprojekten, wobei die tatsächlichen Overheadkosten sich aber auf 50 bis 70 Prozent belaufen. Aufgrund eines steigenden Drittmittelanteils der Hochschulen belasten die Projekte so immer stärker die knappen Grundmittel. Die HRK fordert daher eine Erhöhung der derzeitigen Drittmittelpauschale von 20 Prozent in drei Schritten von jeweils 10 Prozent in den Jahren 2015, 2017 und 2019.

Als weitere Maßnahme hält die HRK eine dauerhafte Beteiligung des Bundes am Hochschulbau für erforderlich. Nachdem die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Rahmen der Föderalismusreform abgeschafft worden war, stehen den Ländern bis 2019 jährlich noch knapp 700 Millionen als Übergangsmittel zur Verfügung. Deren Zweckbindung endet im nächsten Jahr. In Anbetracht des immensen Sanierungsbedarfs und des notwendigen Ausbaus der IT-Infrastruktur müssten die Mittel verdoppelt und die Zweckbindung dauerhaft festgeschrieben werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/?tx_szconvention_pi1[decision]=1022&cHash=88c0bcedef73681978abc6f48e60bc90
- Text der Entschließung

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 12.06.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013