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FINANZEN/510: Restriktionen verhindern übergreifende Verbesserung von Bildungsprozessen (idw)


Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) - 15.12.2016

Finanzielle und rechtliche Restriktionen verhindern übergreifende Verbesserung von Bildungsprozessen


Eine Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie untersucht die lokalen Finanzspielräume zur Verbesserung von Bildungsleistungen. Begrenzte Mittel und rechtliche Vorgaben verhindern die Umsetzung von komplexen Maßnahmen, die in Bildungspolitik und Bildungsforschung im Hinblick auf die Vorbeugung von Bildungsversagen diskutiert werden.

Welche finanziellen Mittel stehen in lokalen Bildungsräumen, in denen bereichsübergreifend von der Kita bis zur Weiterbildung Bildungs- und Sozialstrukturen gestaltet werden, zur Verfügung? Welche Chancen bestehen, Bildungsprozesse übergreifend so zu verändern, dass sich die Zahl der Schulabbrecher oder derjenigen verringert, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen müssen? Diesen Fragen ging das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung nach; die Studie wurde jetzt veröffentlicht. Sie zeigt, dass eine sinnvolle Umsteuerung im Bildungswesen aufgrund gegenläufiger Rechtsansprüche und zu geringer Mittel kaum möglich ist. Auch die unterschiedlichen Finanzierungszuständigkeiten verhindern große Lösungen, da die Erträge aus besseren Bildungsprozessen vor allem dem Bund und den Sozialversicherungen und weniger den für die Finanzierung zuständigen Ländern und Kommunen zufließen.

"Das Ergebnis ist ernüchternd", fasst Dr. Dieter Dohmen, Direktor des FiBS, die Ergebnisse der Studie zusammen. "Zwar erscheinen die Budgets relativ hoch, wenn man die Finanzmittel zusammenrechnet, die für frühkindliche Bildung, Schule, Schulsozialarbeit und weitere Mittel, wie etwa für Hilfen zur Erziehung und das Übergangssystem für leistungsschwächere Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden, insgesamt zur Verfügung stehen. Da aber alle Bereiche kaum Finanzspielraum für Umwidmungen haben und rechtliche Vorgaben, wie etwa individuelle Rechtsansprüche, dem entgegenstehen, kann nur wenig verändert werden. Es gibt derzeit eher geringe Chancen, politischen Gestaltungswillen umzusetzen, auch wenn positive Effekte zu erwarten wären. Dabei könnte es die Haushalte dauerhaft entlasten, wenn man den Bedarf an Hilfen zur Erziehung durch bessere Bildungsprozesse in früheren Bildungsphasen verringern könnte," sagt der Bildungsökonom. "Partikularinteressen verhindern gesellschaftlich sinnvolle Reformen."

Konkret wurde in der Studie am Beispiel Berlins und des Bezirks Marzahn-Hellersdorf ermittelt, wie hoch die Finanzbudgets bildungsbereichsübergreifend sind. Die Haushalte für Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe beliefen sich im Jahr 2011/12 für das Land Berlin auf vier Milliarden Euro. Das Gesamtbudget für Marzahn-Hellersdorf betrug rund 300 Millionen Euro, wobei der Anteil für Hilfen zur Erziehung sozialraumbedingt über dem Landesdurchschnitt lag. Zudem stiegen die dafür erforderlichen Mittel unter anderem in Marzahn-Hellersdorf über die letzten Jahre deutlich an. Der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung verhindert aber, dass Mittel aus diesem Segment in eine bessere Kindertagesbetreuung oder ergänzende Schulangebote, wie etwa Schulsozialarbeit, fließen können, um die späteren Bedarfe an Hilfen zur Erziehung zu verringern. Träger, die im Übergangssystem oder anderen Bereichen der Nachsorge aktiv sind, haben wenig Interesse daran, lukrative Aufträge zu verlieren.

Zusätzliche Mittel stehen aber in Berlin und vielen anderen Kommunen nicht zur Verfügung, da weder das Land noch der Bezirk bzw. die Kommunen in größerem Maße Mittel zwischen Haushaltsposten hin und her schieben können. "Die meisten Haushaltspositionen sind auf Kante genäht", erklärt Dohmen. "Zudem sind Länder und Kommunen immer nur für Teilbereiche zuständig, sodass eine Ebene alleine kaum Veränderungsprozesse bewerkstelligen kann. Und wenn etwa die Kommunen hier aktiv würden, dann sind meist Bund und Sozialversicherungen, die zur Finanzierung der Bildung wenig Mittel beisteuern, die größten Nutznießer." Bei den Hilfen zur Erziehung gibt es einen individuellen Rechtsanspruch, der dazu führt, dass Budgets nicht verringert werden können, ohne indirekt diesen Rechtsanspruch einzuschränken. "Es wird auch darüber berichtet, dass Anwaltskanzleien oder Sozialdienstleister jeden Versuch, hier aktiv zu werden, durch rechtliche Schritte unterlaufen. Die vielleicht einzige Möglichkeit besteht darin, den Kommunen hier von dritter Seite zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen und dadurch qualitative oder quantitative Verbesserungen im Kita- und Schulbereich oder auch ergänzende Angebote zu ermöglichen." Sollten diese anschließend zu geringeren Ausgaben bei nachsorgenden Reparaturmaßnahmen, wie Hilfen zur Erziehung oder im Übergangssystem zwischen Schule und Berufsausbildung sorgen, so wären die Finanziers an den eingesparten Mitteln zu beteiligen," meint der Wissenschaftler. International werden solche Ansätze als Social Impact Bonds oder Payment by Results diskutiert.

Das FiBS ist einer der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen und Think Tanks zum Thema Bildungsfinanzierung in Deutschland und Europa und ist derzeit an einer Machbarkeitsstudie zu Social Impact Bonds im Auftrag der Europäischen Kommission/GD Bildung und Kultur beteiligt.


Weitere Informationen unter:
http://www.fibs.eu
https://www.boell.de/de/2016/11/16/finanzbudgets-lokaler-bildungslandschaften?utm_campaign=ds_bildung_sozialraum_

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution674

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS),
Birgitt A. Cleuvers, 15.12.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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