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FINANZEN/521: Weiterbildung und Fernstudium finanzieren - Politik liefert neue Finanzierungskonzepte (idw)


SRH Fernhochschule - 11.09.2017

Weiterbildung und Fernstudium finanzieren: Politik liefert neue Finanzierungskonzepte


Der Arbeitsmarkt und die Bildungsbranche stehen vor neuen Herausforderungen - deshalb erfordert das Konzept der beruflichen Weiterbildung neue Maßnahmen. Wie wird die staatlich geförderte Weiterbildung in Zukunft aussehen? Die politischen Parteien stellen verschiedene Konzepte auf, um Arbeitnehmer bei Fortbildungen neben dem Beruf zu unterstützen.

Berufliche Weiterbildung ist ein politisches Instrument und hat auf den steten Wandel von Arbeitsmarkt und Bildung zu reagieren. Gerade im Zeitalter der immer schneller fortschreitenden Digitalisierung und Technisierung sind neue Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mehr denn je gefragt. Denn "lebenslanges Lernen" ist längst zur Realität geworden: Wer nicht am Zahn der Zeit bleibt und sich stetig fortbildet, wird den Anforderungen des wachsenden Arbeitsmarktes auf kurz oder lang nicht mehr gerecht werden.

Für Arbeitnehmer, die Weiterbildungen oder Fortbildungen neben dem Beruf in Anspruch nehmen möchten, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Auch für unsere Studierenden ist die Finanzierung ihres berufs- oder ausbildungsbegleitenden Fernstudiums an der SRH Fernhochschule ein berechtigtes Anliegen - gerade wenn unsere Studenten sich für ihren anerkannten Studienabschluss eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten und damit das Einkommen wegfällt.

Die Politik beschäftigt sich vor der kommenden Wahl nun mit der Frage, wie berufsbegleitende Weiterbildung in Zukunft aussehen und wirkungsvoll staatlich gefördert werden kann. Die Parteien legen jeweils unterschiedliche Konzepte dafür vor.

Sparen für die berufsbegleitende Fortbildung: Weiterbildungskonzepte der Parteien

Bei SPD, FDP und Union geht es ums Sparen. Das Chancenkonto der SPD auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles folgt dem Konzept eines Sparkontos, das mit einem staatlichen Startkapital ausgestattet ist. Das Kapital soll jedem Erwerbsfähigen ab 18 Jahren zustehen und es somit vor allem Berufstätigen ermöglichen, für eine Weiterbildung eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Das Chancenkonto könnte aber auch für die Gründung eines Unternehmens herangezogen werden. Das Startguthaben soll nach ersten Aussagen einen Betrag von 5.000 Euro umfassen - langfristig könne es bis zu 20.000 Euro betragen. Ein genaues Kostenmodell würde aber noch nicht vorliegen.

Die FDP vertritt das Konzept des Bildungssparens, welches sich am Bausparen orientiert. Dabei sollen Arbeitnehmer privates Geld für Weiterbildungen zur Seite legen. Das ersparte Kapital könne dann zusätzlich steuerlich gefördert werden. Für die staatliche Finanzierung soll lediglich das vorhandene Budget der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung stehen.

Bei dem Konzept der Unionsparteien CDU und CSU soll auf einem Familienzeitkonto kein Geld, sondern Arbeitszeit angespart werden. Das Guthaben könne dann bei Bedarf vom Arbeitnehmer für Elternzeit, Weiterbildungen oder ähnliches eingelöst werden. Die genaue Sparstruktur soll betriebsintern oder in Tarifverträgen geregelt werden, würde also keinem einheitlich rechtlichen Anspruch folgen. Außerdem soll eine nationale Weiterbildungsstrategie eingerichtet werden.

Fortbildung finanzieren: Präventive Weiterbildungen und Rechtsanspruch für Fortbildung neben dem Beruf

Die Grünen stellen ihr Konzept einer Arbeitsversicherung den Sparkonto-Konzepten von SPD, Union und FDP gegenüber. Die Arbeitsversicherung sei präventiv angelegt. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen so stets die Möglichkeit berufsbegleitender Weiterbildungen im Blick haben und damit drohender Arbeitslosigkeit aufgrund mangelnder Qualifikation vorbeugen. Finanzieren soll dies eine weiterentwickelte Form des Meister-BAföGs, welches auch Erwachsene in Anspruch nehmen können. Ein grünes Gründungskapital soll außerdem Unternehmensgründern ein zinsfreies Darlehen von 25.000 Euro bieten.

Der Weiterbildungsfonds der Linken soll branchenweit gelten und sich auf einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Weiterbildung stützen. Die Linke möchte vor allem den Arbeitgeber in die Finanzierung der Fortbildung miteinbeziehen. Deshalb sollen Unternehmen in den Weiterbildungsfonds einzahlen. Wenn die Arbeit für eine Weiterbildung unterbrochen wird, dann müsse ein Lohnausgleich und/oder eine staatliche Unterstützung erfolgen.


Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.mobile-university.de/de/fernstudium/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1670

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
SRH Fernhochschule, Miriam Kaufmann, 11.09.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2017

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