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FINANZEN/545: Die Privatschulen in den Bundesländern sind gut finanziert (idw)


Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH - 09.12.2019

Die Privatschulen in den Bundesländern sind gut finanziert

Nur einzelne Schulformen in Bremen und Thüringen schneiden schlechter ab


Die Privatschulen sind in allen Bundesländern bis auf wenige Ausnahmen finanziell gut bis sehr gut ausgestattet. Das ist das Ergebnis der ersten umfassenden Untersuchung zur Finanzierung der Privatschulen in Deutschland, die von Pia Akkaya, Marcel Helbig und Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) vorgelegt wurde.

Für ihre Analyse haben die Forscher*innen untersucht, wie die Finanzierung der Privatschulen im jeweiligen Landesrecht, das die Höhe der staatlichen Zuschüsse festlegt, ausgestaltet ist. Neben den Zuschüssen der Bundesländer setzt sich die Privatschulfinanzierung weiterhin aus der sogenannten Trägereigenleistung und den Schulgeldern zusammen (nur in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es ein faktisches Schulgeldverbot). Diese Finanzierungsbausteine wurden zusammengerechnet, um die Finanzierung der Privatschulen abschätzen zu können. Ziel der Studie war es herauszufinden, ob die Finanzierung der privaten allgemeinbildenden Ersatzschulen ausreichend ist und ob sie besser oder schlechter ausgestattet sind als die öffentlichen Schulen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Privatschulfinanzierung in 12 Bundesländern, bezogen auf einzelne Schulformen sogar in 15 Bundesländern, ausreichend (mindestens 95 Prozent) für die privaten Ersatzschulen ist (siehe Abbildung). In acht Bundesländern gibt es sogar einen Kostendeckungsgrad von mindestens 110 Prozent, also einen 10 Prozent höheren Satz im Vergleich zu den Ausgaben je Schüler*in an öffentlichen Schulen. Eine deutlich schlechtere Finanzierung weisen nur die weiterführenden Schulen in Thüringen und die Grund- und Oberschulen in Bremen auf.

"Oft wird argumentiert, dass private Schulen so hohe Schulgelder nehmen müssen, weil sie nicht ausreichend vom Staat finanziert sind", sagt Forscher Marcel Helbig. "Betrachtet man unsere Ergebnisse, so ist die Finanzierung privater Schulen in den allermeisten Fällen bereits durch ein sozial verträgliches Schulgeld gesichert. Betrachtet man jedoch die faktischen Schulgeldeinnahmen vieler privater Schulen, ergibt sich eine deutlich bessere Mittelausstattung als an öffentlichen Schulen." Als sozial verträgliches durchschnittliches Schulgeld haben die Forscher*innen 140 Euro in den westdeutschen Bundesländern und 100 Euro in den ostdeutschen Bundesländern angesetzt.

In ihrer Studie weisen die Forscher*innen darüber hinaus darauf hin, dass die Landesnormen zur Privatschulfinanzierung oftmals nicht allgemein verständlich und teilweise schwer nachvollziehbar sind. Nicht nur deswegen werden die Rahmenbedingungen der Privatschulfinanzierung (teilweise auch einzelner Schulen) von den Landesrechnungshöfen sehr kritisch kommentiert.

Datengrundlage: Um die Privatschulfinanzierung vergleichbar darstellen zu können, orientierten sich die Forscher*innen an den Daten des Statistischen Bundesamts, das festhält, wie viele Euro pro Schüler*in und Jahr für schulische Bildung in den einzelnen Bundesländern und Schulformen aufgewendet werden. Aus den Landesnormen der 16 Bundesländer haben die Forscher*innen herausgearbeitet, wie hoch die Zuschüsse im Vergleich zu den Schülern an den öffentlichen Schulen sind.


Die gesamte Studie finden Sie hier:
Pia Akkaya, Marcel Helbig, Michael Wrase:
Voraussetzung sozialer Verantwortung - Privatschulfinanzierung in den deutschen Bundesländern. Darstellung und Vergleich der Finanzierungssysteme für allgemeinbildende Ersatzschulen in den 16 Ländern.
Abschlussbericht zum Projekt, gefördert von der Max-Traeger-Stiftung und der BGAG-Stiftung.
Discussion Paper, P 2019-006, Dezember 2019.

Pia Akkaya, früher WZB, ist jetzt Doktorandin an der Bamberg Graduate School of Social Sciences.

Marcel Helbig ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsgruppe der WZB-Präsidentin und Professor für Bildung und soziale Ungleichheit am WZB und an der Universität Erfurt.

Michael Wrase ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsgruppe der WZB-Präsidentin und Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Stiftung Universität Hildesheim.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution191

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, 09.12.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2019

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