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GEWERKSCHAFT/282: Bildungsgewerkschaft - Bund kann Länder jetzt auch bei der Qualität unterstützen (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 29. November 2018

GEW begrüßt Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung durch den Bundestag

Bildungsgewerkschaft: Bund kann Länder jetzt auch bei der Qualität unterstützen


Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die weitere Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung, die der Bundestag heute beschlossen hat. "Das ist ein richtiger Schritt. Vor allem, weil der Bund die Länder nun auch bei der Sicherung der Bildungsqualität unterstützen kann. Jetzt muss der Bundesrat nachziehen", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. Sie machte aber auch deutlich, dass das Kooperationsverbot perspektivisch komplett aus dem Grundgesetz (GG) gestrichen werden müsse. "Schon lange ist klar, dass die Einführung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich ein Fehler war. Länder und Kommunen benötigen dringend die dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes, um marode Schulen zu sanieren, deren digitale Ausstattung zu ermöglichen und um in das Personal zu investieren." Jetzt müsse schnell gehandelt werden, sonst ist der Schaden für alle groß: die Lernenden, die Eltern und die Beschäftigten.

Tepe appellierte an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die finanzielle Unterstützung durch den Bund nicht zu blockieren. "Durch einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen muss das Bildungssystem insgesamt viel besser ausgestattet werden", betonte Tepe. "Zig Milliarden Euro hinter den Bildungsausgaben des Durchschnitts der OECD-Staaten zu liegen, können und dürfen wir uns nicht länger leisten. Deshalb: Schluss mit der Blockadepolitik! Nachdem die Bundestagsfraktionen nun einen Kompromiss gefunden haben, müssen die Länder Verantwortung übernehmen und mitziehen."

Info: Druck, dieses Jahr zu einer Einigung zu kommen, besteht, da das 5,5-Milliarden-Programm für den Digitalpakt Schulen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Gesetzentwurf noch 2018 in den Bundesrat. Dieser hat seine letzte Sitzung am 14. Dezember. Ob die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, ist noch ungewiss. Neben dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne), hat die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Karin Prien (CDU), aktuell Kritik geäußert.

Weitere Infos finden Sie auf der GEW-Website:
"Worum geht es beim Streit um das Kooperationsverbot?"

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. November 2018
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2018

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