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HOCHSCHULE/1392: TU Berlin - Akademischer Senat zum paraphierten Hochschulvertrag (idw)


Technische Universität Berlin - 17.09.2009

Akademischer Senat nimmt Stellung zum paraphierten Hochschulvertrag

Akademischer Senat der TU Berlin nimmt Stellung zum paraphierten Hochschulvertrag


Nachdem der Senat und die Hochschulen Berlins am 29. Juli 2009 die Verhandlungen über die Hochschulverträge für die Jahre 2010 bis 2013 abgeschlossen und entsprechende Verträge paraphiert haben, werden diese nun den Hochschulgremien vorgelegt. Der Akademische Senat der TU Berlin nimmt den paraphierten Vertrag zustimmend zur Kenntnis, verweist aber auf einige kritische Punkte.

Der Beschluss des Akademischen Senats (AS) der TU Berlin im Wortlaut:

"Der AS nimmt den Hochschulvertrag zustimmend zur Kenntnis und bittet das Kuratorium, diesem ebenfalls zuzustimmen. Er dankt dem Präsidenten, auch als Vorsitzendem der LKRP, für sein Engagement bei den Vertragsverhandlungen. Trotz dieser zustimmenden Kenntnisnahme verweist der AS auf folgende kritischen Punkte, die dokumentieren sollen, dass Inhalt und Umfang des Hochschulvertrages nicht den Erwartungen entsprechen, wie sie der AS in seiner Stellungnahme vom 9.7.2009 formuliert hat:

Der Vertrag enthält keine Gleitklausel zur Absicherung möglicher Tariferhöhungen und des Anstiegs anderer laufender Kosten während der Laufzeit. Das bedeutet für die Hochschulen ein erhebliches finanzielles Risiko. Der Zuschuss reicht kaum aus, um den Status quo zu erhalten.

Es ist weiterhin keine ausreichende Deckung der Pensionskosten vorhanden. Wünschenswert ist weiterhin, dass die Pensionskosten - wie in anderen Bundesländern - aus dem Hochschulhaushalt ausgegliedert werden. Die festgelegten investiven Zuschüsse sind nicht ausreichend, um zukunftsweisende Investitionen zu tätigen und die anstehenden Berufungen konkurrenzfähig auszustatten. Für die TU Berlin gilt darüber hinaus, dass sie durch die Fortschreibung einer Anrechnung von nur 80 Prozent ihrer eingeworbenen Drittmittel im Ingenieurbereich bei der Berechnung der leistungsbezogenen Mittelzuweisung in nicht akzeptabler Form benachteiligt wird.

Die Kopplung der Finanzierung an die Studierendenzahlen im ersten Hochschulsemester - statt im ersten Fachsemester - konterkariert den Mobilitätsanspruch des Bolognaprozesses und fördert die Unterfinanzierung.

Der AS der TU Berlin steht nach wie vor der Einführung des geplanten Preismodells äußerst kritisch gegenüber. Aus diesem Grund sind im Folgenden explizit spezifische Kritikpunkte zum gegenwärtigen Stand der Ausgestaltung des Preismodells formuliert: Der Akademische Senat erwartet, dass das Modell der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung die folgen-den Anforderungen erfüllt:

• Das Modell muss einerseits hinreichend einfach und transparent sein, andererseits das breite Leistungsspektrum der Hochschulen (Nachwuchsförderung, Internationalisierung, Frauenförderung, Weiterbildung etc.) abdecken.

• Das Modell muss die spezifischen Unterschiede zwischen Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Universitäten berücksichtigen (Dreikreismodell).

• Das Modell muss die Besonderheiten der spezifischen TU-Struktur (hoher Anteil an in Berlin alleinstehenden Ingenieurwissenschaften) angemessen würdigen. Die Ingenieurwissenschaften müssen in der Fächergruppensystematik adäquat abgebildet werden.

• Die vereinbarten Parameter müssen mit auskömmlichen, langfristig festgelegten, fächergruppenspezifischen Preisen ausgestattet sein.

• Das Modell muss eine hohe Stabilität der jährlich zugewiesenen Mittel (zum Beispiel mit Hilfe von Durchschnittbildung über mehrere Jahre) vor dem Hintergrund von Nachfrageschwankungen insbesondere im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sicherstellen, um reale Reaktionszeiten auf Veränderungen zu gewährleisten.

• Bezüglich der Studierendenzahlen sind Aufwuchskorridore für die einzelnen Fächergruppen je Hochschule im Vertragszeitraum zu vereinbaren, um damit sicherzustellen, dass die Strukturen der Hochschulen damit erhalten bleiben.

• Um den Hochschulen die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern, muss das Preismodell die Parameter betonen, die von den Hochschulen selbst zu steuern sind (in der Lehre: Studierende in der Regelstudienzeit, Absolventen, Studierende im ersten Fachsemester).

• In der Drittmittelbewertung darf das Modell keine besondere Gewichtung einzelner Förderinstrumente oder Fördermittelgeber vorsehen, wodurch die Ingenieurwissenschaften strukturell benachteiligt werden würden.

• Das Modell muss die Finanzierung des Personals (80 Prozent des Zuschusses) sicherstellen, da keine kurzfristigen Steuerungserfolge möglich sind."

Weitere Informationen unter:
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/medieninformationen/
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/?id=4608

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution52


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Technische Universität Berlin, Dr. Kristina R. Zerges, 17.09.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2009