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HOCHSCHULE/1527: Abschlußgrad "Diplom-Ingenieur" ist Bologna-kompatibel! (idw)


TU9 German Institutes of Technology - 16.05.2010

"Die Studienreform zur Erfolgsgeschichte machen - Abschlussgrad 'Diplom-Ingenieur' ist Bologna-kompatibel!"

Pressemitteilung zur Nationalen Bologna-Konferenz am 17.05.2010 ++ Technische Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 beschließen gemeinsam Verbesserungsvorschläge zum Bologna-Prozess ++ Abschlussgrad "Diplom-Ingenieur" ist Bologna-kompatibel


Der Bologna-Prozess in Deutschland ist auf der Zielgeraden: Nun gilt es, den letzten Feinschliff anzulegen. Die deutschen technisch orientierten Universitäten haben die Vorgaben der Bologna-Erklärungen weitestgehend umgesetzt. Damit die Umstellung zu einer echten Erfolgsgeschichte wird, haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Technischer Universitäten und Hochschulen (ARGE TU/TH) sowie der TU9 am 10.05.2010 gemeinsam Verbesserungsvorschläge verabschiedet.

ARGE TU/TH-Sprecher Prof. Dr. Horst Hippler (Präsident KIT):

"Die Technischen Universitäten in der ARGE TU/TH stellen sich hinter die Forderungen der TU9 nach dem Schutz des akademischen Abschlussgrades 'Dipl.-Ing.'. Tradition und Fortschritt vereinen, das ist die Herausforderung vor der wir stehen: In den Ingenieurwissenschaften können wir an eine erfolgreiche Ausbildung anknüpfen und Bologna zum Anlass nehmen, sie an die globalen Herausforderungen der Wissensgesellschaft anzupassen."

TU9-Präsident Prof. Dr. Ernst Schmachtenberg (Rektor RWTH Aachen):

"Unsere Botschaft ist eindeutig: Wir sind für die Bologna-Reform und für den 'Diplom-Ingenieur'. Dies ist kein Gegensatz. Und unser Kreis an Unterstützern wächst beständig. Nun werben wir bei den zuständigen Politikerinnen und Politikern dafür, den akademischen Abschlussgrad 'Diplom-Ingenieur' beim erfolgreichen Abschluss eines Master-Studiums in den Ingenieurwissenschaften weiterhin verleihen zu können."


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Hintergrundinformationen zur Debatte um den Abschlussgrad "Diplom-Ingenieur"

++ Österreich verleiht weiterhin "Dipl.-Ing." ++

Andere Bologna-Mitgliedsstaaten zeigen, dass der akademische Abschlussgrad "Dipl.-Ing." Bologna-kompatibel ist: So regelt etwa das in diesem Punkt vorbildliche Österreichische "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)" in § 51, Absatz 2 Nr. 11:

"Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten 'Master' mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, oder 'Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur', abgekürzt 'Dipl.-Ing.' (...)".

Die Forderung der deutschen Technischen Universitäten findet breiten Zuspruch bei Ingenieurverbänden, den Fakultäten, unter Studierenden und den politischen Akteuren:

++ 16 Landesingenieurkammern und Bundesingenieurkammer für den "Dipl.-Ing." ++

Die 16 Landesingenieurkammern, die in der Bundesingenieurkammer zusammengeschlossen sind, haben sich am 30.10.2009 in Saarbrücken in einer Resolution für den "Diplom-Ingenieur" als Studienabschluss ausgesprochen und gefordert, in Deutschland ebenso wie in Österreich und Frankreich an dem bewährten und allgemein anerkannten Diplomtitel festzuhalten.

++ Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und Informatik (4ING) pro "Diplom-Ingenieur" ++

Die Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING) haben festgestellt, dass die Abschaffung dieser anerkannten Marke deutscher Ingenieurausbildung Teile der Studentenschaft, der heimischen Wirtschaft und der Wissenschaftler im In- und Ausland irritiert. 4ING verlangt, dass für eine universitäre konsekutive Bachelor-Master-Ausbildung, neben den akademischen Graden Bachelor of Science und Master of Science, der akademische Grad "Diplom-Ingenieur" verliehen werden kann.

++ VDI: Abschlussurkunden sollen auch "Dipl.-Ing." enthalten ++

Der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) will die Abschlüsse Bachelor und Master im internationalen Vergleich durch das Renommee des "Diplom-Ingenieurs" aufwerten und spricht sich für eine Ergänzung im Zeugnis aus. Eine entsprechende Forderung an die Kultusministerkonferenz hat das Präsidium des VDI kürzlich beschlossen. Der VDI unterstreicht, dass die Gestaltung der Abschlussurkunden den Hochschulen überlassen bleiben muss. Der VDI empfiehlt, dass die Abschlussurkunden sowohl die Titel "Bachelor" bzw. "Master" als auch den Titel "Dipl.-Ing." enthalten und dabei eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden. Nur so könne bei den Studierenden und der Wirtschaft Klarheit geschaffen werden.

++ CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: "Dipl.-Ing." ist ein international anerkanntes Gütesiegel ++

Anlässlich der durch die großen technischen Universitäten angestoßenen Debatte um die Beibehaltung des Titels "Dipl.-Ing.", haben die bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt:

"(...) Drittens müssen anerkannte deutsche Hochschulabschlüsse durch Titelzusätze erhalten bleiben können. Dies gilt für das weltweit anerkannte Gütesiegel 'Dipl.-Ing.'. Auch bei der Vergabe von Titeln sollten die spezifischen Ausbildungswege junger Menschen (als Titelzusätze) sichtbar werden, um damit die Qualitäten der differenzierten deutschen Hochschulausbildung nach außen deutlich zu machen."


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Beschluss der technisch orientierten Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 vom 10.05.2010

"Qualifizierte Bildung ist das Kapital der Zukunft: Vorschläge zur Verbesserung des zweistufigen Studiensystems"

++ Präambel ++

Der Bologna-Prozess beinhaltet für die deutschen Universitäten eine Umstellung des Hochschulsystems von historischer Dimension. Die in ARGE TU/TH und TU9 vereinten technisch orientierten Universitäten haben diesen Prozess stets als Chance betrachtet, im Rahmen der Weiterentwicklung des europäischen Hochschulraums die Qualität ihrer Studienangebote zu verbessern. Sie haben ein großes Interesse daran, den Bologna-Prozess mitzugestalten, zu flexibilisieren und fortzuentwickeln. ARGE TU/TH und dem TU9-Verbund ist es ein fundamentales Anliegen, die Qualität der Ausbildung insbesondere in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sicherzustellen und gezielt weiterzuentwickeln, die Wettbewerbsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu stärken und die Studiendauer zu verkürzen. Die Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 haben inzwischen nahezu alle Studiengänge auf das zweistufige Studiensystem umgestellt. Dies erfolgte im laufenden Betrieb, ohne zusätzliche Mittel.

Zehn Jahre nach dem Beginn des Bologna-Prozesses werden einige Fehlentwicklungen bei der Umsetzung deutlich, deren negative Auswirkungen nicht zuletzt zu den Studierendenprotesten der jüngsten Zeit geführt haben. Dass die Hochschulen schon seit Jahrzehnten in Deutschland unterfinanziert sind, wurde durch den Bologna-Prozess noch offenkundiger. Dies muss unbedingt verbessert werden, um insbesondere die Qualität in der Lehre zu erhalten und weiter auszubauen.

An alle politischen Akteure geht daher der Appell, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und gemeinsam mit den Universitäten die Mängel im System zügig zu beseitigen. Den zahlreichen Absichtserklärungen der letzten Monate müssen nun Taten folgen. Die Autonomie der Hochschulen muss dabei gewahrt bleiben.

Im Folgenden sind Punkte und Forderungen für die "Reform der Reform" zusammengefasst, die von den Präsidenten und Rektoren in ARGE TU/TH und TU9 gemeinsam getragen werden.


++ "Vorschläge zur Verbesserung des zweistufigen Studiensystems von den technisch orientierten Universitäten in ARGE TU/TH und TU9"

1. Der Master ist der Regelabschluss für die Ingenieurwissenschaften/Naturwissenschaften an Technischen Universitäten Die Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 haben stets erklärt, dass der Masterabschluss in den Ingenieur- und Naturwissenschaften das Ziel der Studierenden an ihren Universitäten ist. Sie halten daran fest, dass der Workload bis zu einem konsekutiven Masterabschluss 300 ECTS-Punkte umfasst. ARGE TU/TH und TU9 fordern zudem, dass die Fünf-Jahres-Grenze für die Regelstudienzeit geöffnet wird. Im Interesse einer Flexibilisierung begrüßen die technisch orientierten Universitäten ausdrücklich den KMK-Beschluss vom 10.12.2009, nur noch zwischen konsekutiven und Weiterbildungs-Studiengängen zu unterscheiden.

2. Für den effizienten Übergang vom Bachelor zum Master sind Flexibilität und Qualität die entscheidenden Kriterien Entsprechend den KMK-Beschlüssen vom 10.12.2009 fordern die technisch orientierten Universitäten die Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen zum Master. Der Master-Zugang setzt in der Regel einen Bachelor-Abschluss voraus. Über mögliche weitergehende Regelungen entscheiden eigenständig die Universitäten, darüber hinaus auch über vorläufige Zulassungen und Vorziehungsmöglichkeiten von Modulen in den entsprechenden Bachelor-Phasen.

3. Steigerung der Mobilität durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und gemeinsame Abschlüsse (Joint Degrees und Double Degrees) Die nationale und internationale Mobilität der Studierenden soll gezielt gefördert werden. Die Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 verpflichten sich, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Grundlage der erworbenen Kompetenzen flexibel zu handhaben. Hierzu wird den Studierenden vorab ein "Learning Agreement" mit den Fachvertretern empfohlen. Die technisch orientierten Universitäten werden im Studienverlauf verstärkt Mobilitätsfenster vorsehen und Joint Degrees sowie Double Degrees ausbauen, innerhalb starker Netzwerke und weiterer nationaler und internationaler Partnerschaften.

4. Soziale Sicherung der Studierenden durch BAföG bis zum Master Die Förderung von Studierenden durch BAföG muss grundsätzlich bis zum Master erfolgen. Das BAfög ist flexibler zu gestalten, die zeitliche Obergrenze zu erweitern und ein nahtloser Übergang der Förderung zwischen Bachelor und Master zu gewährleisten. Der Übergang vom Bachelor zum Master und ein damit verbundener Wechsel der Fachrichtung zählen nicht als Fach- oder Studiengangswechsel im Sinne der BAfög-Regelung.

5. Curricula anpassen, Prüfungsdichte verringern, flexibles, forschungsorientiertes Lernen fördern Die Umstellung auf das zweistufige Studiensystem hat teilweise zu einer Verschulung und Überfrachtung der Curricula sowie einer zu hohen Prüfungsdichte geführt; zu dieser Entwicklung beigetragen haben auch externe Vorgaben, insbesondere von den Akkreditierungsagenturen. Zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Studierbarkeit ist eine Flexibilisierung der starren Vorgabe von 30 ECTS-Punkten pro Semester notwendig. Beispielsweise sollte es zu Beginn des Studiums zulässig sein, weniger Leistungspunkte zu vergeben und den Studierenden weniger Prüfungen abzufordern, um ihnen den Studieneinstieg zu erleichtern. Bestehende Fehlentwicklungen werden von den Mitgliedern der ARGE TU/TH und TU9 korrigiert. Die technisch orientierten Universitäten setzen sich dafür ein, dass die Festlegung des curricularen Normwertes in die Verantwortung der Universitäten gegeben wird. Unter Mitwirkung ihrer Studierenden in den zuständigen Gremien soll den Universitäten damit eine freie und flexible Curricula-Gestaltung unter Berücksichtigung der Fachkulturen ermöglicht werden.

6. Weiterentwicklung internationaler Akkreditierungsstandards Das Akkreditierungssystem ist zu reformieren und gemeinsam weiter zu entwickeln. Im Einklang mit dem Wissenschaftsrat verstehen die Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 das Qualitätsmanagement in der Lehre als Kernelement ihrer Autonomie. Qualitätssicherung ist primär Aufgabe der Hochschulen und in ihrem ureigenen Interesse.

7. Maßnahmen zur Sicherung des MINT-Nachwuchses Die technisch orientierten Universitäten setzen sich insbesondere dafür ein, für Bewerberinnen und Bewerber mit Interesse an ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen freiwillige, auf das Studium vorbereitende MINT-Module anzubieten; diese sind optional und können vorgelagert bzw. parallel zum Fachstudium stattfinden. Solche Angebote unterstützen effizient den Übergang von der Schule zum Studium und dienen der Verbesserung der Studieneingangsphase sowie insbesondere der deutlichen Steigerung der Erfolgsquoten.

8. Für eine Vielfalt bei der Verleihung spezifischer Abschlussgrade: den Titel "Diplom-Ingenieur" erhalten Die Technischen Universitäten in ARGE TU/TH und TU9 fordern die Landesgesetzgeber auf, den Hochschulen die Autonomie zu geben, den "Dipl.-Ing" als akademischen Abschlussgrad eines ingenieurwissenschaftlichen Masterstudiengangs verleihen zu können. Dabei verweisen ARGE TU/TH und TU9 auf die entsprechenden Formulierungen des in diesem Punkt vorbildlichen Österreichischen "Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG)". Das bedeutet, dass in den Studienordnungen auszuweisen ist, welcher Mastergrad vergeben wird. Dabei gilt: Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten "Master" mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, oder "Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur", abgekürzt "Dipl.-Ing.".

9. Vielfalt und Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen Hervorragenden Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen steht der Weg zur Promotion offen. Die technisch orientierten Universitäten plädieren für Vielfalt, Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den Systemen "Fachhochschule" und "Universität" in den unterschiedlichen Phasen des Studiums. Das Promotionsrecht muss weiterhin ausschließlich den Universitäten vorbehalten bleiben. Allerdings unterstützen die Technischen Universitäten ausdrücklich den Ausbau kooperativer Promotionen zwischen Universitäten und Fachhochschulen.

10. Erfolgsmodell der Promotion zum "Dr.-Ing." fördern Die strukturierten Angebote der Doktorandenausbildung werden u. a. im Rahmen der Exzellenzinitiative ausgebaut. Unter Berücksichtigung der Fächerkulturen sollen auch künftig unterschiedliche Wege zur Promotion führen können. Der "Dr.-Ing." ist ein Markenzeichen, mit dem sich der wissenschaftliche Nachwuchs deutscher Universitäten im internationalen Wettbewerb exzellent profiliert. Er steht für das erste selbständige Arbeiten eines Wissenschaftlers. Die technisch orientierten Universitäten möchten dies als Qualitätsmerkmal erhalten und sprechen sich dezidiert gegen verpflichtende Promotionsstudiengänge aus, so sehr das Format der Graduate Schools unter geeigneten Rahmenbedingungen zu befürworten ist.

Weitere Informationen unter:
http://www.tu9.de (Website TU9)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution1099


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
TU9 German Institutes of Technology, Venio Piero Quinque, 16.05.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2010