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HOCHSCHULE/2268: Künftige Finanzierung der Hochschullehre - Klar, nachhaltig, bedarfsgerecht (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 13.03.2019

HRK-Senat zur künftigen Finanzierung der Hochschullehre: Klar, nachhaltig, bedarfsgerecht!


Die Forderung nach einer stabilen Finanzierung des Studiums in Deutschland hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Berlin bekräftigt. Derzeit laufen die entscheidenden Gespräche zur Nachfolge des Hochschulpakts 2020 und des Qualitätspakts Lehre, die beide im kommenden Jahr auslaufen.

Der HRK-Senat forderte erneut, dass Bund und Länder die Mittel für die Hochschulen jährlich jeweils um drei Prozent steigern. Die Länder sollten den Hochschulen gemeinsam mit dem Bund endlich die gleichen Planungsmöglichkeiten einräumen wie der außerhochschulischen Forschung - auch mit Hilfe eines möglichst einfachen, bedarfsorientierten Schlüssels für die Mittelverteilung. Nach Auffassung der Hochschulvertreter darf das geplante Kriterium "Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester" nicht dazu führen, dass in den Hochschulen Auslandsaufenthalte oder innovative Konzepte für die Studieneingangsphase unter Druck geraten. Ein weiteres potenzielles Problem sei der bürokratische Aufwand zur Berechnung der Mittelflüsse aufgrund unterschiedlicher Kriterien sowie Übergangs- und Sonderregelungen.

Für die Weiterentwicklung des Qualitätspakts Lehre (QPL) ist unter anderem auch eine eigenständige externe Förderorganisation in der Diskussion. Eine solche Organisation lehnte der Senat anknüpfend an die Positionierung der HRK-Mitgliederversammlung vom Mai 2017 ausdrücklich ab. Der entscheidende Faktor, um die Qualität der Lehre zu sichern und innovativ weiter zu entwickeln, sei eine starke Grundfinanzierung.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu heute vor der Presse in Berlin: "Das sind permanente Prozesse, für die auch dauerhafte Mittel zur Verfügung stehen müssen. Wettbewerbe um zusätzliche Mittel für die Lehre können ergänzende Impulse ermöglichen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Verantwortung für Qualitätssicherung und -entwicklung aus den Hochschulen ausgelagert wird. Die Hochschulen selbst müssen, wollen und können diese Aufgabe eigenverantwortlich übernehmen. Eine eigene neue Förderorganisation externen Charakters halten wir deshalb für nicht sinnvoll. Vorstellbar wäre aber eine von der HRK organisierte Plattform für den Austausch über gute Lehre und begleitende Forschung."


Weitere Informationen unter:
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/weiterentwicklung-des-qualitaetspakts-lehre/
- Text der HRK-Entschließung

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), 13.03.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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