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MELDUNG/059: Übergangsregelung für deutsches Branntweinmonopol im EU-Agrarministerrat (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. Juli 2010

Übergangsregelung für deutsches Branntweinmonopol im EU-Agrarministerrat

DBV setzt sich für Verlängerung ein


Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt die Initiative von Bundesministerin Ilse Aigner das deutsche Branntweinmonopol über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern. Der EU-Agrarministerrat muss jetzt der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelung zustimmen. Danach wird das endgültige Auslaufen des Branntweinmonopols auf das Jahr 2017 verschoben.

DBV-Präsident Gerd Sonnleitner forderte, den Zeitaufschub zu nutzen, um Konzepte für den dauerhaften Erhalt der traditionellen und dezentralen deutschen Agraralkoholerzeugung zu entwickeln. "Das Branntweinmonopol fördert die Erzeugung von Agraralkohol aus Getreide und Kartoffeln sowie Obst zum Beispiel von landschaftsprägenden Streuobstwiesen in Deutschland."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juli 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2010