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GENTECHNIK/460: Wissenschaftlicher Beirat - Stellungnahme "Koexistenz Gentechnik" (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 114 vom 18. Juni 2010

Wissenschaftlicher Beirat übergibt Stellungnahme "Koexistenz Gentechnik"


Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat heute seine Stellungnahme "Koexistenz Gentechnik in der Land- und Ernährungswirtschaft" an Staatssekretär Dr. Robert Kloos übergeben. Die Empfehlungen betreffen die Ausgestaltung der Koexistenzstrategie beim Einsatz der Gentechnik, ohne auf das Für und Wider des Gentechnikeinsatzes einzugehen.


"Die Vorschläge zur Ausgestaltung der Koexistenzregeln sind ein nützlicher Beitrag in der Gentechnikdebatte", betonte der Staatssekretär. So werden die bestehenden Regelungen zur Koexistenz positiv bewertet. Ebenso befürwortet der Beirat die derzeitige Haftungsregelung, wobei für mögliche Schäden in der Verwertungskette ein Haftungsfonds vorgeschlagen wird, dessen Realisierung sich allerdings bisher als nicht möglich erwiesen hat.

Betrachtet wird das Nebeneinander von gentechnisch veränderten (GV) und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der gesamten Wertschöpfungskette. Die Wissenschaftler empfehlen, die Zulassung zum Inverkehrbringen von GV-Pflanzen weiterhin auf europäischer Ebene nach wissenschaftlichen Kriterien vorzusehen, die Anbauentscheidung aber durch die Mitgliedstaaten treffen zu lassen. Die Informationspflichten bei Wechsel des Bewirtschafters sollen nach den Empfehlungen ausgedehnt werden.

Bei den spezifischen Regelungen der guten fachlichen Praxis, die regelmäßig überprüft werden sollen, wird neben der bisherigen für Mais eine weitere Abstandsregelung für Raps für notwendig erachtet. Für Saatgut wird ein Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent für zugelassene GV-Konstrukte vorgeschlagen. Dafür wäre allerdings eine Änderung des EU-Rechts notwendig. Die GV-Kennzeichnungspflicht soll nach einer Übergangsfrist auf tierische Produkte ausgedehnt und auch für die "Weiße Gentechnik" eingeführt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 114 vom 18.06.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2010