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GENTECHNIK/508: Grundnahrungsmittel Weizen muss gentechnikfrei bleiben (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin, Lüneburg, 21.11.2012

Grundnahrungsmittel Weizen muss gentechnikfrei bleiben

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner muss Flagge zeigen



Berlin / Lüneburg, 21.11.12. "Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf, die geplante Freisetzung von gentechnisch verändertem Speiseweizen in Üplingen (Sachsen-Anhalt) zu stoppen. Das gebietet die Sicherstellung eines dauerhaft gentechnikfreien Weizenanbaus in Deutschland, " so Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

Volling weiter: "Frau Aigner hat Weisungsbefugnis gegenüber der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und muss Flagge zeigen. Weizen ist eines unserer wichtigsten Grundnahrungsmittel und die wichtigste Marktfrucht in Deutschland. Unser Grundnahrungsmittel massiv gentechnisch zu verändern und freizusetzen ist hoch riskant, wie Verunreinigungsskandale bei Mais, Reis und Leinsamen eindrücklich gezeigt haben. Auskreuzungen und Wechselwirkungen mit der Umwelt können nicht sicher ausgeschlossen werden. Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) will den GV-Speiseweizen 2012 bis 2014 im Schaugarten Üplingen freisetzen. Der Weizen ist gentechnisch so verändert, dass sich seine Eiweißanteile zugunsten des sog. Klebereiweißanteils verschoben haben. Diese Eiweißanteile sind wesentlich für die Qualität von Brotweizen und für die Nudelproduktion. Der komplexe Eingriff in die inhaltliche Zusammensetzung des GV-Speiseweizens und mögliche Veränderungen des Stoffwechsels sind nicht untersucht worden, obwohl es Hinweise darauf gibt. Es fanden auch keine Fütterungstests statt. Dies widerspricht dem "step by step" Prinzip. Bevor GV-Pflanzen überhaupt freigesetzt werden dürfen, müssen solche Laboruntersuchungen vorliegen. Aufgrund der weitreichenden Dimension des Eingriffs - gewollte Veränderungen der Pflanzeninhaltsstoffe und unklare Auswirkungen auf den Metabolismus des Weizens - muss eine differenziertere und umfassendere Risikobewertung des GV-Weizens durchgeführt werden, die über die bisher übliche 'vergleichende Risikobewertung' hinausgeht. Für solche gentechnischen Veränderungen hat aber die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) bislang gar keine Prüfkriterien erstellt. Wenn es keine umfassenden Prüfkriterien für diese komplexen gentechnischen Veränderungen an den Pflanzen gibt, können diese GV-Pflanzen auch nicht als "sicher" für eine Freisetzung eingestuft werden. Sie dürfen deshalb auch nicht im Freiland angebaut werden."

Hinweis:
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist ein rechtlicher Einwand zugegangen. Den gemeinsamen Einwand findet sich unter www.abl-ev.de/themen/gentechnikfrei/hintergruende.html#c947.
Unterzeichnet haben ihn die AbL e.V., Bioland e. V., das Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Die Bäcker. Zeit für Geschmack e.V., das Gen-ethisches Netzwerk e.V., die IG Nachbau, die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit, Naturland e. V., Save our Seeds und das Umweltinstitut München e.V. Unterstützt wurde der Einwand von der Stiftung GEKKO und dem Verein zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft e.V. Koordiniert wurde der Einwand von der AbL.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. November 2012
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012