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MARKT/2010: Maßnahmen gegen die Nahrungsmittelspekulation (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 6. Juni 2013

Maßnahmen gegen die Nahrungsmittelspekulation

Deutschland engagiert sich international und im europäischen Rahmen gegen exzessive Handelsaktivitäten mit Grundnahrungsmitteln und auf den Rohstoffmärkten.



Der in den letzten Jahren zu beobachtende Anstieg der Preise für Nahrungsmittel sowie zunehmende Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten haben verschiedene Ursachen. Hierzu zählen neben Dürren in einigen Regionen auch längerfristige Entwicklungen, wie die stetig wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, die Herstellung von Bio-Kraftstoffen, veränderte Ernährungsgewohnheiten in Schwellenländern und unzureichende Transport- und Lagerkapazitäten in bestimmten Erzeuger- und Verbraucherländern.

Für nachvollziehbare Preisbildung, gegen Spekulation

Es wird diskutiert, inwiefern auch das Geschehen an den Warenterminmärkten Einfluss auf die Nahrungsmittelpreise hat. Wissenschaftliche Studien kommen hier zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die langfristige Preisentwicklung bei Agrarrohstoffen primär von fundamentalen Faktoren wie z.B. unterschiedlichen Wechselkursen und Wachstumsraten bestimmt wird. Zeitlich befristet können jedoch isolierte Ereignisse die Preisvolatilität auf den Agrarterminmärkten empfindlich verstärken.

Sowohl die Landwirtschaft als auch Unternehmen sind darauf angewiesen, sich gegen mittelfristige Preisschwankungen absichern zu können. Die Marktteilnehmer erhalten auf diese Weise eine gewisse Planungssicherheit bei der Ernte oder in der Produktion. Hierzu dienen Warentermingeschäfte. Produzenten sind nur bereit, das Risiko langfristiger Investitionen auf sich zu nehmen, wenn die Kosten der Produktionsfaktoren ebenso wie die voraussichtlichen Verkaufserträge in gewissem Umfang planbar sind. Für solche Absicherungsgeschäfte brauchen Landwirte und Industrieproduzenten einen effizient funktionierenden Terminmarkt.

Regulierung und Transparenz

Grundnahrungsmittel können und sollen nicht aus der marktwirtschaftlichen Preisbildung ausgenommen werden. Jedoch dürfen Spekulationen an unzureichend regulierten Märkten nicht zu übertriebenen Preisschwankungen führen. Die Bundesregierung setzt sich daher auf europäischer Ebene für ein Regelungssystem ein, das exzessiven Handelsaktivitäten entgegenwirkt. Eine strikte Regulierung sowie hohe Transparenzanforderungen verhindern destabilisierende Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise. Die Funktionsfähigkeit der Warenderivatemärke zur Risikoabsicherung wird nicht beeinträchtigt.

Um Fehlentwicklungen an den Rohstoffterminmärkten und Marktmissbrauch entgegenzuwirken, soll die Markttransparenz durch regelmäßige Berichte über die eingegangenen Marktpositionen aller Akteure erhöht werden. Die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden sollen angemessen ausgestaltet werden. Beim G20-Gipfel in Cannes im November 2011 beschlossen die Staats- und Regierungschefs daher unter anderem die Einführung weitgehender Eingriffsmöglichkeiten für die Finanzaufsichtsbehörden. Sie sollen die Kompetenz erhalten, die Marktmacht einzelner Händler an den Agrarterminmärkten zu begrenzen. Auf diese Weise will man den Marktmissbrauch verhindern und zu geordneten Preisbildungs- und Abrechnungsbedingungen beitragen.

Börse oder nicht: Geordnete Bahnen für alle Geschäfte

Auf EU-Ebene sind mehrere diesbezügliche Regulierungsvorhaben bereits abgeschlossen worden oder noch in der Konsultationsphase. So sind nach der bereits im Juli 2012 verkündeten EU-Verordnung über nicht börsengehandelte OTC-Derivate, Transaktionsregister und zentrale Gegenparteien (EMIR) künftig Einzelheiten über sämtliche Derivategeschäfte an so genannte Transaktionsregister zu melden. Damit wird die Transparenz dieser Geschäfte erheblich verbessert. Zudem müssen verstärkt Sicherheiten für solche Geschäfte hinterlegt werden, was die Möglichkeiten für spekulative Aktivitäten eindämmt.

Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Beschlüsse der G20, die vorsehen, dass alle standardisierten OTC-Derivate - soweit möglich - über Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt werden. Die G20-Beschlüsse zur Regulierung der OTC-Derivatemärkte tragen dazu bei, die Integrität und Transparenz der Märkte für Agrarrohstoffderivate zu verbessern.

Der derzeit im Europäischen Rat erörterte Entwurf einer überarbeiteten Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumenten (MiFID) enthält ebenfalls detaillierte Veröffentlichungspflichten für Warenderivate. Marktteilnehmern und -beobachtern ermöglicht dies eine bessere Einschätzung des Geschehens auf den Agrar- und anderen Rohstoffderivatemärkten. Die Etablierung so genannter organisierter Handelssysteme führt dazu, dass bestimmte Finanztransaktionen, die bislang außerhalb regulierter Märkte abliefen, transparenter werden. Sie unterliegen damit spezifischen Zulassungsbedingungen und umfangreichen Anforderungen hinsichtlich Markttransparenz und -integrität unterliegen. Daneben sind verpflichtende Limitierungen für alle Arten von Rohstoffderivaten vorgesehen. Dies begrenzt die Möglichkeiten, durch den Aufbau großer spekulativer Positionen Einfluss auf Preise zu nehmen. Die Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung der Vorschriften strikt kontrollieren und erforderlichenfalls weitergehende Maßnahmen ergreifen.

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Quelle:
BMF-Newsletter vom 06.06.2013
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2013