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RECHT/327: Bundesverfassungsgericht über zentrale Absatzförderung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 019 vom 3. Februar 2009

Bundesverfassungsgericht entscheidet über die zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft


Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Erhebung der Abgabe nach dem Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Das Gericht hat sich der Auffassung der Bundesregierung leider nicht angeschlossen. Die Bundesregierung bedauert, dass damit die gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft entfallen ist.

Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es allerdings, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichts sind zunächst im Detail auszuwerten.

Im Rahmen dieser Prüfung ist auch der Frage nachzugehen, ob und welche Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbleiben, auch zukünftig absatzfördernde Maßnahmen zugunsten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zu unterstützen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 019 vom 03.02.2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2009