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VERBRAUCHERSCHUTZ/969: Ampelkennzeichnung ist keine objektive Aufklärung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. Juni 2009

DBV weist Ampelkennzeichnung von FROSTA zurück

DBV plädiert für Fakten statt Farben


Die Ampelkennzeichnung ist keine objektive Aufklärung, sondern wertet. Ihr Nutzen ist wissenschaftlich nicht belegbar und führt durch Vereinfachungen die Verbraucher in die Irre, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born. Statt Farben müssten Fakten vermittelt werden. Denn zu einer ausgewogenen Ernährung gehörten zum Beispiel auch Butter und Fleisch, die durch die Ampel aber negativ bewertet und damit stigmatisiert werden.

Der DBV lehnt das gemeinsame Vorpreschen pro Ampelkennzeichnung des Unternehmens FROSTA , der Verbraucherzentralen und der Krankenkasse AOK entschieden ab. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels will die Verbraucher weiterhin objektiv über die Nährwerte der Lebensmittel informieren und spricht sich ebenso gegen die Ampelkennzeichnung aus. Wie hoch der Anteil des Lebensmittels etwa zum täglichen Energiebedarf beiträgt, sei die für die Kunden wichtigste Aussage. Produkte mit Ampelkennzeichnung missachteten, dass jedes Lebensmittel seinen Platz in einer ausgewogenen Ernährungs- und Lebensweise habe.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2009