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VERBRAUCHERSCHUTZ/970: Bundesrat ändert Tuberkuloseverordnung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. Juni 2009

Bundesrat ändert Tuberkuloseverordnung

DBV unterstützt Stärkung des Verbraucherschutzes


Mit der heute beschlossenen Änderung der Tuberkuloseverordnung hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz unternommen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt die damit verbundene Intensivierung der Organkontrollen am Schlachthof. Durch den effektiven Einsatz neuer Diagnostikmethoden können schneller Ergebnisse erzielt und genutzt werden.

Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Rindertuberkulose. In den vergangenen Jahren haben diverse Mitgliedstaaten in der EU über ein Wiederaufflackern der Tuberkulose beim Rind berichtet. Auch Wildbestände spielen als Reservoir dieses Krankheitserregers eine Rolle. Nur wenn einem Verdacht rechtzeitig durch gründliche Untersuchung des Herkunftsbestandes nachgegangen wird, kann eine unbemerkte Wiedereinschleppung der Rindertuberkulose in deutsche Bestände verhindert werden. Damit die Landwirte vor einer Ansteckung durch ihre Tiere geschützt werden, sind sie auf die Erkenntnisse der Schlachthofkontrollen dringend angewiesen. Für den Menschen besteht durch die Pasteurisierung der Milch keinerlei Gefahr einer Ansteckung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2009