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VERBRAUCHERSCHUTZ/1039: Geht doch! - Ersatz für Azo-Farbstoffe (aid)


aid-PresseInfo Nr. 30/10 vom 28. Juli 2010

Geht doch!

Ersatz für Azo-Farbstoffe


(aid) - Die Nachfrage nach Farben aus natürlichen Quellen wächst, insbesondere seit künstliche Farbstoffe zunehmend in die Kritik geraten sind. Es gibt bereits einige Hersteller für Produkte der Süßwaren- und Getränkeindustrie, die auf die natürliche Farben setzen. So hat im Dezember 2009 ein badischer Hersteller sein Sortiment an Farben aus natürlichen Quellen und färbenden Lebensmitteln um sieben färbende Lebensmittel erweitert. Dabei handelt es sich um natürliche Extrakte und Konzentrate aus Pflanzen, Früchten oder Gemüse. Dies dürfte spätestens seit dem 20. Juli 2010 wichtig sein. Seitdem müssen Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, mit dem Warnhinweis "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" versehen werden. Betroffen sind die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) den Warnhinweis für "wissenschaftlich nicht begründbar hält", gehen die meisten Verbraucherorganisationen davon aus, dass sich die Sache so von selber erledigt. Kaum ein Hersteller wolle seine Produkte mit abschreckenden Slogans versehen müssen.

Die EFSA hatte die sechs Farbstoffe im Herbst 2009 einer umfangreichen Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der von ihr festgelegten akzeptablen Tagesverzehrsmengen (ADI-Werte) sei ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich, hieß es nachher. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde trotzdem der Warnhinweis festgelegt.

Britta Klein, www.aid.de


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 30/10 vom 28. Juli 2010
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2010