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VERBRAUCHERSCHUTZ/1140: Amtliche Lebensmittelkontrolle in Deutschland - Alles läuft nach Plan (aid)


aid Presseinfo-Newsletter 12/12 vom 21.03.2012

Die Amtliche Lebensmittelkontrolle in Deutschland

Alles läuft nach Plan



(aid) - Zwei Pläne sorgen dafür, dass die amtliche Lebensmittelkontrolle in Deutschland, aber auch innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU), auf einem einheitlichen Niveau erfolgt und ausgewertet werden können: der Mehrjährige Nationale Kontrollplan (MNKP) und der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp). Jeder EU-Mitgliedstaat muss einen MNKP aufstellen - eine Art Zusammenfassung, wie im jeweiligen Land die amtliche Kontrolle abläuft. Auf dem Pflichtprogramm des Plans steht der risikoorientierte Kontrollansatz: Je größer das Risiko ist, das von einem Produkt oder einem Betrieb ausgeht, umso wichtiger ist die Kontrolle. Fleischverarbeitende Betriebe werden also weitaus häufiger kontrolliert als zum Beispiel ein Getränkehersteller.

Der MNKP dient außerdem der Kontrolle der Kontrolle: Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt mit Sitz in Dublin prüft im Auftrag der EU-Kommission, ob die einzelnen Mitgliedstaaten ihre im MNKP gesetzten Ziele erfüllen, das EU-Recht richtig umsetzen und somit ihren Beitrag für ein europaweit hohes Verbraucherschutzniveau leisten. Im BÜp legen die Bundesländer Jahr für Jahr risikoorientiert fest, welche Proben untersucht und welche Betriebe kontrolliert werden sollen. Dabei werden aktuelle Fragestellungen aufgegriffen. Ein Programm des BÜp für 2012‍ ‍betrifft beispielsweise Brühwurst, die ohne Kennzeichnung Geflügelfleisch enthält. Geflügelfleisch ist nach Handelsbrauch in Brühwurst unüblich. Mitunter fehlt sogar die richtige Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis. Deshalb will die Überwachung prüfen, wie groß das Problem hierzulande ist.

Ziel des BÜp ist es, eine bundesweite Aussage über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften treffen zu können. Dazu werden ein Teil der rund 400.000 jährlichen Planproben - fünf Lebensmittel-Proben müssen pro Jahr pro 1.000 Einwohner genommen werden - nach einheitlichen Methoden untersucht und die Ergebnisse ausgewertet. Eine weitere, wichtige Aufgabe der amtlichen Überwachung ist das Lebensmittel-Monitoring. Wie das funktioniert und welche Ziele damit verfolgt werden, lesen Sie in der nächsten Woche.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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Quelle:
aid Presseinfo-Newsletter 12/12 vom 21.03.2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2012