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VERBRAUCHERSCHUTZ/1175: Täuschungsschutz bei Lebensmitteln verbessern (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 361 vom 27.11.12

Täuschungsschutz bei Lebensmitteln verbessern

Juristische Fachtagung zu Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsansätzen



180 Fachleute diskutieren heute und morgen in Berlin, wie bei Lebensmittelverpackungen der Schutz der Verbraucher vor Täuschung verbessert werden kann.


Die Veranstaltung ist ein weiterer Baustein der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Auf der juristischen Fachtagung tauschen sich Vertreter insbesondere aus der Lebensmittelüberwachung, von Gerichten, Universitäten und Verbänden, aus Verbraucherzentralen und aus Ministerien darüber aus, wie Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gewährleistet werden kann.

"Wir wollen für mehr Transparenz sorgen und den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln weiter verbessern. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Wahrheit und Klarheit", sagte Ministerin Aigner am Dienstag zum Auftakt der Veranstaltung. "Von der Konferenz erwarte ich neue Impulse und Lösungsansätze - besonders für jene Fälle, in denen sich die Verbraucher getäuscht fühlen, obwohl sich der Hersteller an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat." Die Lösungsansätze, die im Verlauf der Tagung diskutiert werden, sollen in die Überlegungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verbesserung des Täuschungsschutzes einfließen.

Im deutschen und europäischen Recht gibt es Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln. Häufig fühlen sich Verbraucher dennoch getäuscht. Aus diesem Grund hat Ministerin Aigner die Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" gestartet. Zentraler Bestandteil: das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Hier erhalten Verbraucher seit Juli 2011 umfangreiche Informationen zu den Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung und können selbst Produkte melden, von denen sie sich getäuscht fühlen. Der Betreiber des Portals, die Verbraucherzentrale Hessen, prüft die Beispiele, holt eine Stellungnahme des Herstellers ein und veröffentlicht anschließend ein Ergebnis der Prüfung. Der Andrang auf das Portal war von Beginn an hoch, was den Bedarf für eine öffentliche Diskussion des Themas unterstreicht. Begleitende Verbraucherforschung bestätigte, dass Verbraucher nicht immer das verstehen, was vom Hersteller gemeint ist, und zwar auch, wenn Hersteller dabei alle geltenden Kennzeichnungsregelungen berücksichtigen. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Begleitforschung ermittelt, ob die Verbraucherbeschwerden im Portal als repräsentativ betrachtet werden können oder lediglich Einzelmeinungen darstellen.

Die Bilanz des Portals ist beachtlich: Mehr als 6.500 Produkte wurden bisher von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet und 1.500 Fachfragen von Nutzern beantwortet. Zahlreiche Besucher des Portals nutzten das breite Informationsangebot der Website, um sich über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und neue Werbetrends zu informieren. Die Redaktion des Portals berichtet, dass 90 Prozent der Hersteller kurzfristig auf die Anfragen zu den betreffenden Lebensmitteln reagieren. Bei rund einem Drittel der im Portal genannten Produkte gingen sie auf die Kritik der Verbraucher ein und haben die Verpackung bzw. Aufmachung entsprechend geändert. In vielen Fällen wurde auch die Rezeptur verändert: So enthält Bananenschokolade künftig tatsächlich Banane - auch Wasabi-Erdnüsse wurden verbessert und enthalten nun wirklich Wasabi.

"Das Portal ist ein großer Erfolg. Es verschafft den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher Gehör - durch einen neuartigen Dialog mit der Wirtschaft", so Aigner. "Die Wirtschaft hat gemerkt, dass es sich lohnt, genau hinzuhören und den Verbrauchern die Transparenz zu bieten, die sie erwarten." Die positive Resonanz der Verbraucher zeige, dass es eine richtige Entscheidung gewesen sei, das Portal zu fördern. "Wir erhalten aber auch immer öfter positive Rückmeldungen aus der Wirtschaft - von Verbänden oder Unternehmen, die das Portal mittlerweile als wertvollen Seismographen nutzen."

Weitere Informationen zum Internetportal und zur BMELV-Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" erhalten Sie unter www.bmelv.de/klarheit-und-wahrheit.


Hintergrund Täuschungsschutz bei Lebensmitteln

Im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" setzt sich das Bundesverbraucherministerium neben dem Internetportal auf verschiedensten Ebenen für die Verbesserung des Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln ein:

1. Neues Kennzeichnungsrecht auf EU-Ebene

Die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), auf deren Erarbeitung die Bundesregierung in Brüssel maßgeblich gedrungen hatte, vereinheitlicht nicht nur Kennzeichnungsregelungen, sondern schafft eine Reihe von Verbesserungen für Verbraucher. So werden ab Dezember 2014 unter anderem folgende Regelungen verbindlich:

- Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (u. a. Mindestschriftgröße),
- eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten,
- eine verbesserte Allergenkennzeichnung;
Ab Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.

2. Gesundheitsbezogene Angaben nur nach Zulassung

Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012 in Europa nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die wissenschaftlich abgesichert und zugelassen sind. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Gerade für Lebensmittel, für die mit einem besonderen Zusatznutzen geworben wird und die häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: "Was drauf steht, muss auch stimmen." Ursprünglich sind aus den EU-Staaten mehr als 44.000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden. Die Bewertung von rund 2.000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen steht noch aus, unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.

3. Regionalkennzeichnung

Bundesministerin Aigner setzt sich für eine glaubwürdige und verlässliche Kennzeichnung regional erzeugter Produkte ein. Ein Regionalfenster auf der Verpackung soll den Anwendern einen Rahmen bieten, um Informationen zur regionalen Herkunft des Produkts und der verwendeten Rohstoffe darzustellen. Die Verwendung wird freiwillig sein. In mehreren, über das Bundesgebiet verteilten Modellvorhaben wird das Konzept derzeit erprobt.

4. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs

Die Mitglieder der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission und der Fachausschüsse überprüfen sukzessive, ob die Leitsätze mit Blick auf mehr Verbraucherfreundlichkeit geändert werden müssen, insbesondere was bildliche Darstellungen betrifft. Die Fachausschüsse bereiten entsprechende Empfehlungen vor, über die die Kommission beschließen wird. Die von den Verbraucherzentralen im Portal lebensmittelklarheit.de gesammelten Erkenntnisse können als entsprechende Anträge zur Änderung der Leitsätze an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gestellt werden.

5. Verhaltenskodex der Wirtschaft

Indem sich die Lebensmittelbranche freiwillig Verhaltensregeln gibt, könnten bestimmte Vermarktungspraktiken schnell und unbürokratisch eingeschränkt und damit für mehr Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt werden. Sobald belastbare Ergebnisse aus dem Portal vorliegen, werden darüber Gespräche mit der Wirtschaft aufgenommen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 361 vom 27.11.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2012