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ASYL/1020: Alle Jahre wieder - Starke Worte vor dem CSU-Hochfest in Wildbad Kreuth (Pro Asyl)


Pro Asyl - 5. Januar 2016

Alle Jahre wieder: Starke Worte vor dem CSU-Hochfest in Wildbad Kreuth


Zurückweisungen an der deutschen Grenze, Integrationspflicht, Asyl-Obergrenzen: Vor der alljährlichen Klausurtagung in Wildbad Kreuth packt die CSU mal wieder eine Schippe drauf. Immer neue Forderungen rücken die ohnehin schon geplanten Verschärfungen in den Hintergrund. Doch die Pläne der CSU sind nicht nur populistisch, sondern auch unrealistisch und völkerrechtswidrig.


Wer keinen Ausweis hat, der soll nicht mehr ins Land kommen - so will es die CSU. Flüchtlinge ohne gültige Papiere würden dann an der deutschen Grenze zurückgewiesen. Der Vorstoß ist nicht nur deshalb problematisch, weil er de facto einen Rückfall in ein Europa mit Nationalgrenzen bedeuten würde, in dem Menschen auf der Suche nach Schutz von Land zu Land umhergeschoben werden, er geht auch an der Realität vorbei.


Flüchtlinge sind keine Touristen

Die Gründe, warum Schutzsuchende oft nicht im Besitz gültiger Papiere sind, sind vielfältig: Viele Menschen fliehen spontan, weil ihr Haus angegriffen wird oder sie sich in einer akuten Bedrohungssituation befinden. In solch einer Lage ist es mitunter nicht möglich Papiere mitzunehmen oder gar nötige Reisedokumente zu beantragen. In vielen Staaten gibt es für verfolgte Personen nicht einmal die Möglichkeit an adäquate Dokumente zu gelangen, wie zum Beispiel in Syrien. Die Behörden verweigern ihnen, Papiere zu beantragen oder der Besuch bei einer Botschaft würde sogar ihr Leben gefährden. Die Realität für Flüchtlinge heißt deshalb meist: Falsche Dokumente müssen besorgt und benutzt werden.

Auch auf der Flucht gehen Dokumente aus vielerlei Gründen verloren. Flüchtlinge müssen immer wieder unerwartet ihr Gepäck zurücklassen in denen sich Dokumente befinden. Aufgrund fehlender legaler Zugangswege nach Europa sind Flüchtlinge zudem auf Schlepper angewiesen, die Ausweisdokumente einfordern und nach der Schleusung nicht zurückgeben.


Genfer Flüchtlingskonvention: Keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise

Wer auf der Flucht ist, wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nicht wegen fehlender Pässe oder wegen unrechtmäßiger Einreise bestraft - und darf nicht in Gebiete zurückgewiesen werden, in denen sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind. Zwar gelten die Deutschland umgebenden Länder als sichere Drittstaaten, das heißt jedoch nicht, dass die Asylsuchenden schutzlos bleiben: Sie bekommen - wenn sie im Herkunftsland verfolgt werden - den Flüchtlingsstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz zuerkannt. Diese Schutzformen können nicht lediglich wegen Durchreise durch einen EU-Staat vorenthalten werden. Welches EU-Land für sie zuständig ist, richtet sich indes nach EU-Recht, genauer der Dublin-III-Verordnung.


Ping-Pong mit Menschen?

In der Praxis ist Dublin-III jedoch faktisch gescheitert. Unter diesen Bedingungen würde das CSU-Vorhaben zu einem Szenario führen, in dem Schutzsuchende an den innereuropäischen Grenzen abgewiesen werden und letzten Endes wieder in den Staaten an der EU-Außengrenze landen - oder diese Länder gar nicht erst verlassen können, wie derzeit bereits viele Flüchtlinge in Griechenland. Ohnehin sind Abschiebungen in Länder, in denen Folter oder unmenschliche Behandlung droht - oder in Länder, die dorthin abschieben würden - gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten. Die Türkei gilt im Übrigen nicht als sicherer Drittstaat, da sie die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit Territorialvorbehalt unterzeichnet hat. Eine Rückschiebung in die Türkei verbietet sich daher nach EU-Recht und Völkerrecht.


Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenzen

Ein weiterer Vorstoß von Horst Seehofer: Eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr. Dabei kennt das Asylrecht als individuelles Recht keine quantitative Obergrenze. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention, als auch die EU-Richtlinie zur Aufnahme von Schutzsuchenden, garantieren einen effektiven Zugang zur Prüfung des Schutzbegehrens in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Deutschland kann sein Asylrecht nicht nach rein nationalstaatlichem Gusto verändern. Das deutsche Asylrecht ist durch internationale Abkommen und europäische Rechtssetzung überwölbt. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem kurz vor Ende des Jahres 2015 veröffentlichten Rechtsgutachten festgestellt, dass eine Obergrenze mit geltendem Recht überaus problematisch sei. Allenfalls könne dies gerechtfertigt sein, wenn durch den Zugang von Flüchtlingen eine europäische Notsituation ausbrechen würde. Angesichts der wirtschaftlichen Kraft und Bevölkerungszahl der Europäischen Union, hält der wissenschaftliche Dienst dieses Szenario aber für abwegig.


Das Ziel der CSU: Stimmung gegen Flüchtlinge anheizen

Diese rechtlichen Grundlagen sind mit Sicherheit auch der CSU bekannt. Die Forderung nach Obergrenzen, der Zurückschiebung von Flüchtlingen ohne Papiere und eine festgeschriebene Integrationspflicht befeuern die Stimmung gegen Flüchtlinge. Der Eindruck wird erzeugt, dass sich angeblich illegal Einreisende, nicht integrieren möchten. Zugleich ist die CSU selbst Architekt von zahlreichen Integrationshindernissen: Langwierige Asylverfahren, eine verschärfte Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzuges, Arbeitsverbote etc.


Kalkül des rhetorischen Aufrüstens: Geplante Verschärfungen durchbringen

Die immer neuen, immer drastischeren Forderungen liefern der CSU Verhandlungsmasse für anstehende Asylrechtsverschärfungen: Die Verhandlungen über das "zweite Asylpaket" sind Mitte Dezember ins Stocken geraten - die Koalition ist sich offenbar über die neuen geplanten Verschärfungen (Abfertigung im Schnellverfahren, Aushöhlung der Flüchtlingsrechte, Sanktionierungen, Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte - ausführlich hier) nicht einig. Seehofers Vorpreschen dient dazu, die Koalitionspartner vor sich herzutreiben und die Minimalforderungen der CSU durchzusetzen.


Ressentiments für den Mob: Seehofers Tanz auf der rechten Rasierklinge

Während fast täglich Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte angegriffen werden, bedient Horst Seehofer eifrig den rechten Mob und schürt Vorbehalte. Durch diese Rhetorik werden Rechtspopulisten jedoch nicht kleingehalten, im Gegenteil: Die AfD gewinnt beispielsweise sogar in Umfragen dazu, die gefährliche Stimmung im Land wird weiter angeheizt.


Weitere Informationen:

Asylpaket II: Frontalangriff auf das individuelle Asylrecht (18.11.15)
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/asylpaket_ii_frontalangriff_auf_das_individuelle_asylrecht/


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/alle_jahre_wieder_starke_worte_vor_dem_csu_hochfest_in_wildbad_kreuth/

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Quelle:
Pro Asyl, 5. Januar 2016
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0, Fax: +49 (0) 69 - 24 23 14 72
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de
mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2016

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