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ASYL/1062: Geplantes "Integrationsgesetz" ist in Wahrheit Desintegrationsgesetz (Pro Asyl)


Pro Asyl - 23. Mai 2016

Geplantes "Integrationsgesetz" ist in Wahrheit Desintegrationsgesetz


Am morgigen Dienstag will das Bundeskabinett in Merseburg über den Entwurf eines "Integrationsgesetzes" abstimmen. Das Gesetz ist für die Integration von Flüchtlingen aber ein enormer Rückschritt: Zwang, Sanktionen und Prekarisierung sind die Leitmotive.


Selbst Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD), deren Sozialministerium maßgeblich am ersten Entwurf mitgearbeitet hat, äußert mittlerweile Kritik an dem Gesetzesvorhaben in Richtung Bundesinnenminister de Maizère (CDU): ""Wir brauchen endlich ein echtes Integrationsgesetz, kein neues Repressionsgesetz", so die Ministerin gegenüber der Presse.

Kritik an dem Gesetz gibt es zuhauf. PRO ASYL, der Paritätische Wohlfahrtsverband, Diakonie und der Rat für Migration haben einen Brandbrief an die Bundesregierung verfasst.

Auch Wissenschaftler, Künstler und Autoren haben sich in einem u.a. vom Rat der Migration initiierten Brief gegen das Gesetz gewandt. Sie kritisieren, das Integrationsgesetz "reiße alte Gräben auf, statt Vielfältiges zusammenführen." Es sei ein Rückschritt in die 1980er Jahre, in denen Misstrauen das Verhältnis der Mehrheitsgesellschaft gegenüber Einwanderung prägte. Zusätzlich haben die Initiatoren eine Online-Petition gestartet, die unterzeichnet werden kann.

Aus der Sicht von PRO ASYL sind insbesondere vier Aspekte des sogenannten "Integrationsgesetzes" besonders integrationshinderlich und begünstigen gesellschaftlichen Ausschluss:

  • Zwangsweise Wohnortzuweisungen beschneiden unzulässig die Freizügigkeit von anerkannten Flüchtlingen.
  • Leistungseinschränkungen halten Flüchtlingen ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vor.
  • Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts wird zu einer großen Unsicherheit unter Flüchtlingen führen.
  • Die zwanghafte Ausübung von Ein-Euro-Jobs wird Flüchtlinge prekarisieren, statt ihnen echte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

PRO ASYL hat diese Kritiken und weitere Punkte in einer umfassenden Stellungnahme gegenüber dem Gesetzgeber dargelegt.


Wohnsitzauflagen sind rechtswidrig

Laut dem Gesetzentwurf sollen anerkannte Flüchtlinge zwangsweise dazu verpflichtet werden, sich an Wohnorten niederzulassen, zu denen Behörden sie zugewiesen haben (§ 12a Aufenthaltsgesetz). Wohnsitzauflagen stehen im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit, das Flüchtlingen nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 über Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte entschieden. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, Wohnsitzauflagen seien zulässig, hat der EuGH hohe Hürden gesetzt, die die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht erfüllt, wie PRO ASYL bereits dargelegt hat.

Auch die Diakonie Deutschland hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetz die ersatzlose Streichung der Wohnsitzauflagen gefordert (S. 9). Die Diakonie spricht von ernsten rechtlichen und integrationspolitischen Bedenken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert in seiner Stellungnahme (S. 3), dass "die geplanten Wohnsitzauflagen, die aus seiner Sicht weder integrationspolitisch sinnvoll sind noch den Ansprüchen des EuGH-Urteils vom 1. März 2016 genügen".

Vor der geplanten Regelung in § 12a Absatz 4 AufenthG warnt PRO ASYL ausdrücklich. Flüchtlinge sollen ihren Wohnort nicht an Orten begründen dürfen, wo ihnen "soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung droht." Diese Regelung ist geradezu eine Einladung an Rechtspopulisten, lokal gegen Flüchtlinge zu mobilisieren. Wenn schon das Gesetz den Ausschluss von Flüchtlingen aus bestimmten Kommunen vorsieht, dann werden rassistische Kampagnen unter dem Motto "Flüchtlingsschutz ja - aber nicht bei uns!" legitimiert. Diese Regelung kann für rassistische Bürgerbegehren und Kampagnen genutzt werden.

Auch aus grundrechtlicher Sicht ist die in Absatz 4 vorgesehene Regelung besonders unstimmig, da sie vorgibt, die Betroffenen vor "sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung" zu schützen, sie jedoch gleichzeitig das Recht auf Freizügigkeit der Betroffenen einschränkt. Hier werden die potentiellen Opfer von Diskriminierung sanktioniert. Das zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das mit einem freiheitlichen Verständnis unseres Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist. Denn die eigentlichen Diskriminierungsopfer sollen mit einer Freiheitsbeschränkung belastet werden.


Soziale Brennpunkte entstehen durch Ausgrenzung

Insgesamt sind Wohnsitzauflagen integrationspolitisch abzulehnen. Flüchtlinge dürfen von der Politik nicht als zu verwaltende Masse gesehen werden. Das Ziel, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, zieht sie dorthin, wo die Perspektiven sehen. Kommunen und Städte, gerade aus strukturschwachen Gebieten, sollten das als Chance begreifen und mit Integrations- und Jobangeboten um den Zuzug von anerkannten Flüchtlingen werben. Mancherorts funktioniert es bereits, dass Anerkannte das Bleiben in einer vertraut gewordenen Umgebung plus Jobperspektive einer Abwanderung vorziehen.

Soziale Brennpunkte hingegen entstehen nicht nur in Großstädten, sondern vor allem dort, wo Menschen ausgegrenzt werden und ohne Perspektiven bleiben. Vor diesem Hintergrund ist die Idee der Wohnsitznahmeverpflichtung für Anerkannte ganz sicher eines: integrationspolitisch kontraproduktiv.


Leistungseinschränkungen unvereinbar mit menschenwürdigem Existenzminimum

Nach den Asylpaketen I und II wird der § 1a Asylbewerberleistungsgesetz erneut verschärft. Asylsuchenden soll ihr Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum beschnitten werden, wenn sie sich weigern, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Zugleich sollen Asylsuchende zu Integrationskursen verpflichtet werden. Die Regelung ist vor dem Hintergrund absurd, da bislang nur wenige Integrationskurse in Deutschland angeboten werden und beispielsweise AfghanInnen und Somalis explizit von der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber schürt Ressentiments, wonach Asylsuchende "integrationsunwillig" seien - obwohl Asylsuchende gerade Integrationskurse besuchen wollen und es rechtlich wie faktisch nicht können.


Verschärfung des Aufenthaltsrechts schafft Unsicherheit

Das Aufenthaltsrecht soll verschärft werden. Der Gesetzgeber plant, dass anerkannte Flüchtlinge nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Der Vorschlag wird vor allem für eine große Unsicherheit unter Flüchtlingen sorgen: Denn nach Jahren der Flucht und langwierigen Asylverfahren wollen sie vor allem eine dauerhafte Perspektive haben. Unsicherheit ist aber gerade Gift für gelungene Integration.


Prekarisierung durch Ein-Euro Jobs

Der Gesetzentwurf sieht in § 5a AsylbLG vor, dass Personen, die in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallen - wenn sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind -, zu Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" verpflichtet werden können. "Arbeitsgelegenheiten" bedeutet: Ein-Euro Jobs. Die Bundesregierung versucht offensichtlich das viel kritisierte Konzept der Agenda 2010 nun auch bei Flüchtlingen anzuwenden. Doch Ein-Euro Jobs haben auch für deutsche Arbeitslose oft keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geschaffen. Viele arbeiten über lange Zeit unter prekären Umständen.

Im Hinblick auf Flüchtlinge offenbart sich mit aller Selbstverständlichkeit Rassismus, wenn die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) meint, Ein-Euro-Jobs seien geeignet, Flüchtlingen die Gepflogenheiten der deutschen Arbeitswelt zu vermitteln, als da per deutscher Selbstzuschreibung genannt werden: Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit. Zu lernen haben dies die unpünktlichen, verantwortungslosen und gewissenlose Flüchtlinge, so die Botschaft.

Wie in der Stellungnahme von PRO ASYL ersichtlich (S. 9), äußern im Übrigen auch viele Wirtschaftsvertreter erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Ein-Euro-Jobs.


Was nötig ist: Dezentrale Unterbringung, Altfallregelungen, Integrationskurse für alle

Das Integrationsgesetz ist kein Schritt in die Richtung einer modernen Einwanderungsgesellschaft, sondern fällt meilenweit hinter wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse zurück. Viele der Regelungen sind zudem offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig. Erneut lässt der Gesetzgeber die Gelegenheit aus, echte Fortschritte in Richtung einer Gesellschaft für alle zu beschreiten. PRO ASYL hat schon im September 2015 gefordert, Flüchtlinge dezentral unterzubringen, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, Asylsuchenden im Rahmen einer Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, sofern ihr Asylantrag seit einem Jahr nicht bearbeitet wurde und endlich die Integrations- und Sprachkurse für alle Asylsuchenden zu öffnen.


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
https://www.proasyl.de/news/geplantes-integrationsgesetz-ist-in-wahrheit-desintegrationsgesetz/

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Quelle:
Pro Asyl, 23. Mai 2016
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0, Fax: +49 (0) 69 - 24 23 14 72
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de
mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2016

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