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ASYL/1261: Bedarfe einer kommunalen Flüchtlingsaufnahme in Schleswig-Holstein (Flüchtlingsrat SH)


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. - 23. April 2018

Bedarfe einer kommunalen Flüchtlingsaufnahme- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein

Zur Kommunalwahl am 6. Mai 2018: Forderungen an aktive und künftige Mandatsträger*innen in Kreistagen, an Stadtverordnete und Ortsgemeindevertretungen.


Über die Zukunft der Einwanderungsgesellschaft wird - insbesondere mit Blick auf Geflüchtete - in Bund und Ländern vielstimmig diskutiert. Doch das alltägliche Zusammenleben von Alteingesessenen und Neuzugewanderten findet in den Städten und Gemeinden statt. Hier engagieren sich solidarische Initiativen, finden Integrationserfolge statt, fordern die Bürokratien ihren Tribut oder erleben Betroffene strukturelle Ausgrenzung und Ablehnung. Am 6. Mai finden in Schleswig-Holstein Kommunalwahlen statt. Gute Zeit also, die im Folgenden aufgelisteten flüchtlings- und integrationspolitischen Handlungsbedarfe aufzuzeigen und Forderungen an Parteien und ihre Kandidat*innen zu richten.


1. Integrationskonzepte in Kommunen und Gemeinden umsetzen!

Dort, wo kommunale Integrationskonzepte und Gremien vorhanden sind, die auf die Partizipation sowohl von Communities und bürgerschaftliche Initiativen wie auf Bildungsinstitutionen, Arbeitsmarktakteure und öffentliche Verwaltungen und deren regelmäßigen Austausch abstellen, sind gute Integrationsergebnisse feststellbar.

Forderung: Die Kommunen sollen lokale Integrationsagenturen etablieren. Diese sollen alle relevanten Akteure vernetzen und die Fortentwicklung des Zusammenlebens in den Quartieren steuern sowie die Partizipation von Selbstorganisation von Geflüchteten und anderen Migrant*innen sowie ihre Möglichkeiten und Bereitschaft zu fördern, sich ins Gemeinwesen einzubringen.

2. Private Wohnungen statt Lager und Gemeinschaftsunterbringung!

Die Wohnverpflichtung von Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften ist teuer. Darüber hinaus ist sie mitverantwortlich - genauso wie die vom Städte- und Gemeindetag geforderte Wohnverpflichtung anerkannter Flüchtlinge - für die Ghettoisierung, soziale Exklusion und Konfliktsituationen und ist einer nachhaltigen Integration abträglich. Flüchtlinge gehen dorthin, wo es für ihre Kinder KiTa-Plätze und Zugang zu allen Schularten, für Frauen und Männer Zugang zu Arbeitsförderung, Ausbildung und eigenständige Erwerbseinkommensmöglichkeiten, aber keine Anfeindungen gibt und wo sie sich im Gemeinwesen willkommen fühlen. Und sie bleiben gern dort, wo solche Bedingungen gegeben sind und gefördert werden.

Forderungen: Der soziale Wohnungsbau soll dezentral in Städten und Gemeinden - und nicht nur in schon sozial besonders herausgeforderten Quartieren - gefördert werden. Die öffentlichen Träger von gemeinschaftlicher und wohnverpflichtender Unterbringung müssen Gewaltschutzmaßnahmen umsetzen. Die Unterbringung in privaten Wohnungen soll gefördert werden, weil sie gewaltpräventiv wirkt, soziale Kontakte fördert und der nachhaltigen Integration in Gemeinwesen, Bildung und Arbeit zuträglich ist.

3. Teilhabe durch flächendeckenden Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)!

Geflüchtete werden bei ihrer Ankunft landesweit auf die Kommunen verteilt. Diejenigen, die im ländlichen Raum ein neues Zuhause gefunden haben und dort bleiben möchten, wird allerdings der Zugang zum öffentlichen Leben durch mangelhaften ÖPNV ebenso erschwert wie anderen Menschen, die nicht in der Lage sind den motorisierten Individualverkehr für sich zu nutzen.

Forderung: Ein flächendeckender ÖPNV ist notwendig, auch um Geflüchteten den Zugang u. a. zu Integrations- und Deutschkursen sowie zu Arbeits- und Ausbildungsstellen in der Region zu ermöglichen. Die Kommunen entwickeln finanzierbare Konzepte vor Ort, um die Menschen in der Region miteinander zu verbinden.

4. Identifizierung mit der Aufnahmegesellschaft durch Förderung politischer Teilhabe!

Eine von Vielfalt gekennzeichnete lokale Einwanderungsgesellschaft ist dort integrativ nachhaltig, wo Begegnung auf Augenhöhe und Chancengleichheit auch beim Engagement für politische Partizipation herrschen.

Forderung: Kommunalpolitik muss die Initiierung und Stärkung von kommunalen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Zugewanderten in gesellschaftliche Regelstrukturen gewährleisten: Vielfalt in Beiräten und an themen- und zielgruppenspezifischen Runden Tischen, in kommunalen Partizipationsgremien, in Vereinen etc. Bei solcherart Öffnung der Strukturen und Gremien für Migrant*innen soll kein Unterschied nach Bleibeperspektiven und formalem Aufenthalt gemacht werden

5. Antidiskriminierung!

In Zeiten, in denen rassistische Ressentiments und diskriminierende Alltagskommunikation wieder "gesellschaftsfähig" werden, sind Politik, öffentliche Stellen und Einrichtungen als Vorbilder des demokratischen Gemeinwesens besonders herausgefordert.

Forderung: Kommunen und Gemeinden engagieren sich in der Entwicklung und Förderung eine Kultur der Anerkennung, Toleranz und der Akzeptanz kultureller Vielfalt, die einen diskriminierungsfreien Umgang der Beschäftigten in kommunalen und öffentlichen Einrichtungen mit Migrant*innen gewährleistet. Verbindliche Integrationskonzepte kommunaler Stellen sind auf die Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung und auf die Ressourcen und Potenziale ihrer migrantischen Kund*innen ausgerichtet. Kommunen, Städte und Gemeinden schaffen Stellen zur Beschwerdeabgabe und Konfliktlösung wie z. B. Mediator*innenstellen, die als Anlaufstellen für alle Opfer von Diskriminierungen, insbesondere aber auch für Migrant*innen, fungieren.

6. Förderung und Stärkung bürgerschaftlichen Engagements!

Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe fördert nachhaltig die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten. Die Möglichkeiten sich zu engagieren sind dabei sehr vielfältig und reichen z. B. von ehrenamtlich organisiertem Sprachunterricht zu Begleitungen zu Ämtern, Beratungsstellen oder Ärzten. Ziel der Unterstützung ist es, Geflüchteten einen guten Start im Gemeinwesen zu ermöglichen und den Zugang zur Gesellschaft zu erleichtern. Kommunen erfahren durch bürgerschaftliche Unterstützungsinitiativen Entlastung und Zuarbeit im Umgang mit der Zielgruppe.

Forderung: Kommunen fördern ehrenamtliche Initiativen und Gruppen und wertschätzen und anerkennen ihr Engagement öffentlichkeitswirksam und regelmäßig, z. B. konkret im Wege der Erstattung materiellen Aufwands.

7. Fond für Dolmetscherkosten einrichten!

Für die Integration und Partizipation ist eine Verständigungsmöglichkeit auf Deutsch oft unverzichtbar. Meist beherrschen Ärzte*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen etc. die jeweilige Herkunftssprache nicht hinreichend, Dolmetscher werden meist nicht gestellt.

Forderung: Um das Ankommen und die Orientierung für Neuzugewanderte zu erleichtern und Kosten und "bürokratische Umwege" zu vermeiden, ist es sinnvoll, in den Kommunen den Zugang zu Sprachmittlern zu finanzieren.

8. Kommunale Sprachangebote/Unterstützung bei Sprachkurszugang!

Zahlreiche Geflüchtete finden trotz hoher Motivation vor Ort keine Kursangebote zur Sprachförderung.

Forderung: Die Kommunen sollten Sprachkursangebote für Geflüchtete und andere Zugewanderte schaffen, denen der Zugang zu den bundes- und landesfinanzierten Sprachkursen verwehrt ist. In diesem Zusammenhang sind ausreichend Angebote für eine Kinderbetreuung während der Zeit der Sprachkurse zur Verfügung zu stellen.

9. Etablierung eines Migration-Budgetings in der Gemeinde- und Kommunalentwicklung!

Bis dato besteht keine regelmäßige Überprüfung aller Maßnahmen öffentlicher Verwaltung bzgl. ihrer Auswirkungen für Menschen mit Migrationshintergrund und einer auf verbesserte Integration angelegte Stadt- und Gemeindeentwicklung.

Forderung: Verbindliche Berücksichtigung des Ziels der Förderung und Gleichstellung von Migrant*innen in allen Aspekten kommunaler Haushaltsplanung und -bewirtschaftung.

10. Interkulturelle Öffnung in der Personalentwicklung!

Die Personalsituation in öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben bildet bis dato nicht das Verhältnis von autochthoner und zugewanderter Bevölkerung ab.

Forderung: Gewährleistet werden soll regelmäßige Fortbildung zur interkulturellen Kompetenzentwicklung für Mitarbeitende in öffentlicher Beschäftigung. Zu etablieren sind Personalentwicklungskonzepte zur Erhöhung der Anteile von Menschen - insbesondere Frauen - mit Migrationshintergrund in den Belegschaften öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen und Betriebe. Dazu gehören regelmäßige Initiativen öffentlicher Arbeitgeber bei der Ausbildungs- und Arbeitsintegration von jugendlichen und erwachsenen Geflüchteten z. B. durch auf Zugewanderte zielende Imagekampagnen oder migrationssensible Bewerbungsverfahren.

11. Gesellschaftliche Integrationsbereitschaft durch zielführende Öffentlichkeitsarbeit stärken!

Allenthalben verlassen sich Kommunen und Gemeinden - wenn überhaupt - auf die Initiativen des Bundes und des Landes oder privater Akteure für Vielfalt und soziale Öffnung gegenüber Zuwandernden.

Forderung: Kommunen und Gemeinden sollen Kampagnen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Sensibilisierung für Diskriminierungen und für die Öffnung z. B. von Betrieben, Genossenschaften, Sport- und anderen Vereinen, Kleingarten- und Religionsgemeinschaften, Parteien, Bürger*innen- und Nachbarschaftsinitiativen und anderen gesellschaftlichen Playern umsetzen, die für die Aufnahme von Zugewanderten werben.

12. Kommunal Ko-Finanzierung für landes- oder bundesgeförderte Angebote!

Kommunen und Gemeinden sind nicht bedarfsgerecht an der Förderung von Zielgruppen integrationsorientierter Bundes- und EU-Programmen vor Ort engagiert.

Forderung: Bereitstellung von Mitteln in kommunalen und gemeindlichen Haushalten auch zur Finanzierung von Angeboten, die die regelmäßig nicht bedarfsgerechten und budgetierten Angebote des Bundes und der EU korrespondierend verstärken. Z. B. in den Bereichen Sprachförderung, migrations- und flüchtlingsspezifischer Beratung, für bildungs- und arbeitsmarktorientierte Integration, für bürgerschaftlich initiierte interkulturelle Gemeinwesenarbeit, für Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, ...

13. Kommunale Aufnahmeprogramme!

Angesichts weltweiter Fluchtbewegungen, bei denen Schutzsuchende in der überwiegenden Zahl der Fälle in den Nachbarländern der Verfolgerstaaten Schutz suchen und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil nach Europa flieht, ist das Boot nicht voll. Auch hieraus folgt, dass Obergrenzen weder mit Blick auf tatsächliche Schutzbedarfe legitim noch verfassungskonform sind.

Forderung: Wenn die örtlichen Begebenheiten es zulassen, beschließen Städte und Kommunen eigene Maßnahmen zur humanitären Kontingentaufnahme z. B. von besonders Schutzbedürftigen aus Transit- und prekären EU-Staaten, zu ihrer Unterbringung und Integration und unterstützen entsprechende bürgerschaftliche Initiativen politisch und mit finanzieller Förderung.

14. Kommunale Kampagne "Hiergeblieben"!

Demographische Bedarfe und Rückkehrgefährdungen sprechen gegen eine restriktive Politik mit dem alternativlosen Ziel der Externalisierung fluchtbedingt Eingewanderter.

Forderung: Kommunalparlamente nehmen Einfluss auf die Verwaltung mit dem Ziel, ein ermessenspositives anstatt eines an populistischen Interessen ausgerichtetes, restriktives Verwaltungshandeln zu praktizieren. Kommunen, Städte und Gemeinden fassen Beschlüsse zur Ausweitung der für sie geltenden Asyl-Aufnahmequoten. Sie positionieren sich gegenüber dem Land gegen die regelmäßige Aufenthaltsbeendigung von im Asylverfahren gescheiterten Menschen und für ein Bleiberecht für Opfer von rassistischer und rechter Gewalt.

Kiel, 23.4.2018

Download: Forderungspapier zu flüchtlings- und integrationspolitischen Handlungsbedarfen zur Kommunalwahl 2018
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/stellungnahmen/FRSH-FbSH-advsh_Forderungen-Kommunalwahlen-2018_mitFoto_20180426_final.pdf

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Quelle:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel
Telefon: ++49 431 735 000, Fax: ++49 431 736 077
E-Mail: office(at)frsh.de
Internet: www.frsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2018

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