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ASYL/1379: Nach Gewaltexzess des Militärs im Sudan - Abschiebungsstopp gefordert (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - 5. Juni 2019

Nach Gewaltexzess des Militärs im Sudan:
Flüchtlingsrat fordert sofortigen Abschiebungsstopp


Angesichts des Gewaltexzesse des Militärs gegen oppositionelle Zivilist_innen im Sudan sowie der Aufkündigung der Abkommen mit der Opposition durch die Militärregierung erneuert der Flüchtlingsrat Niedersachsen seine Forderung an die Landesregierung, einen Abschiebungsstopp zu erlassen.

Laut Medienberichten hatte das Militär am Montag ein Protestcamp in Khartoum gestürmt und dabei mehrere Dutzend Menschen getötet.

"Angesichts der Tatsache, dass die Militärregierung die Situation im Sudan wieder eskaliert, wäre es absolut verantwortungslos, nun Menschen dorthin abzuschieben. Ein sofortiger Abschiebungsstopp durch die Landesregierung ist daher die notwendige Konsequenz", fordert Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Die Landesregierung hat bisher keinen Abschiebungsstopp erlassen mit der Begründung, dass sie eine Lageeinschätzung der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministeriums abwarten wolle. Zudem hat die Landesregierung das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz (IMK) in der nächsten Woche gesetzt und will abhängig von dem Beschluss der IMK die Ausländerbehörden darüber informieren, ob und in welcher Form Abschiebungen in den Sudan umgesetzt werden, wie das Innenministerium dem Flüchtlingsrat mitteilte.

Das aktuelle Vorgehen der Militärregierung lässt befürchten, dass sich die Situation im Sudan weiter verschärft. Die Tatsache, dass die Bundesregierung in Funktion als vorübergehendes Mitglied im UN-Sicherheitsrat zusammen mit Großbritannien eine Untersuchung der Vorfälle im Sudan durch die Vereinten Nationen eingefordert hat und überdies ein Treffen des Sicherheitsrates zum Thema beantragt hat, macht deutlich, dass der Bundesregierung die Brisanz der Lage im Sudan bewusst ist und die weitere Entwicklung dort nicht einzuschätzen ist.

"Es ist offensichtlich, dass die Bundesregierung für die nähere Zukunft keine verlässlichen Aussagen zur Sicherheitslage im Sudan treffen kann. Daher ist es notwendig, dass sich die Landesregierung über einen Abschiebungsstopp für Niedersachsen hinaus auf der IMK für einen dauerhafteren Abschiebungsstopp auf Bundesebene einsetzt!", stellt Sigmar Walbrecht fest.

Gleichzeitig erwartet der Flüchtlingsrat, dass das Niedersächsische Innenministerium die Ausländerbehörden informiert, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden können und daher mit dieser Begründung entzogene Duldungen und Beschäftigungserlaubnisse wieder umgehend erteilt werden müssen.

Nachdem einige sudanesische Geflüchtete im März einem Botschaftsdelegierten vorgeführt wurden, um ggf. Passersatzpapiere auszustellen, sind dem Flüchtlingsrat mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Sudanesen Beschäftigungsverbote verhängt oder Duldungen entzogen wurden. Die Ausländerbehörden begründen dies sinngemäß damit, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen unmittelbar bevorstünden.

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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