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ASYL/750: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 24. April 2012

Ungarn: UNHCR-Bericht belegt eklatante Menschenrechtsverletzungen und systemische Mängel im ungarischen Asylsystem

PRO ASYL: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden



Asylsuchende werden in Ungarn rechtswidriger Inhaftierung, Misshandlungen in Haft und der Gefahr von Kettenabschiebungen ausgesetzt. Dies dokumentiert ein heute erschienener Bericht des UNHCR-Regionalbüros in Budapest. Der Bericht ist ein eindeutiger Beleg für systemische Mängel der Aufnahmebedingungen und des Asylverfahrens in Ungarn.

"Die Bundesregierung muss Abschiebungen nach Ungarn sofort stoppen", so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 dürfen Asylsuchende aus EU-Staaten nicht in andere Mitgliedstaaten abgeschoben werden, wenn dort systemische Mängel im Asylsystem vorliegen, aus denen sich eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ergeben kann.

Der UNHCR-Bericht weist nach, dass Asylsuchende in Ungarn regelmäßig unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden und bestätigt damit einen Bericht von PRO ASYL vom März 2012. Bisher wurden im Rahmen des europäischen Asylzuständigkeitssystems Flüchtlinge aus Deutschland nach Ungarn abgeschoben, wenn diese über Ungarn in die EU eingereist waren.

Das 28-Seitige Dokument des UNHCR belegt, dass Asylsuchende in Ungarn regelmäßig rechtswidrig inhaftiert werden. Im Dezember 2010 wurde die maximale Abschiebungshaftdauer von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt. Im Jahr 2011 mussten zwei Drittel aller Asylsuchenden ihr Schutzgesuch in Haft stellen. Effektive Rechtsmittel gegen die Verhängung von Abschiebungshaft werden den Inhaftierten verweigert. Der Bericht dokumentiert zudem Misshandlungen in den Haftanstalten, das Verabreichen von Beruhigungsmitteln und elende sozialen Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende.

UNHCR zeigt zudem auf, dass Flüchtlingen in Ungarn kein Schutz vor Kettenabschiebungen in Drittstaaten gewährleistet wird. Asylsuchende, die aus anderen EU-Staaten nach der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn abgeschoben werden, laufen dort in besonderem Maße Gefahr, in Drittstaaten wie etwa Serbien abgeschoben zu werden, ohne dass ihr Asylgesuch je in einem EU-Staat geprüft wurde.

Unbegleitete Kinder und Jugendliche, die von anderen EU-Staaten überstellt werden, laufen in Ungarn Gefahr, nach Ankunft als "Erwachsene" deklariert und inhaftiert zu werden.

Zum UNHCR-Bericht "Observations on the situation of asylum-seekers and refugees in Hungary, April 2012:
http://www.unhcr.org/refworld/docid/4f9167db2.html

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 24. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2012