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ASYL/809: Räumung des Flüchtlingsprotestcamps in München (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 1. Juli 2013

Räumung des Flüchtlingsprotestcamps in München

PRO ASYL: Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen



Am Sonntagmorgen wurde das Protestcamp der hunger- und durststreikenden Flüchtlinge auf dem Münchener Rindermarkt von der Polizei geräumt. PRO ASYL mahnt die Verantwortlichen in Politik, insbesondere die bayerische Landesregierung, nach den dramatischen Ereignissen in München nicht zur Tagesordnung überzugehen.

Aufgrund der langen Verfahrensdauern befinden sich Asylsuchende über Jahre in einer äußerst prekären Situation. Besonders in Bayern, das seine landesrechtlichen Spielräume allesamt zu Lasten der Flüchtlinge ausschöpft, werden die Betroffenen systematisch aus der Gesellschaft ausgegrenzt.

Die Anliegen, die hinter den Protesten stehen, müssen endlich ernst genommen werden:

• Bayern muss die entwürdigende Unterbringung der Flüchtlinge in teilweise völlig heruntergekommenen Sammelunterkünften beenden. In anderen Bundesländern hat sich längst etabliert, dass ein Großteil der Asylsuchenden nach wenigen Wochen in normale Wohnungen umziehen darf. Das Lagerleben macht die Betroffenen psychisch kaputt, es billigt ihnen keinerlei Privatsphäre zu und macht ein selbstbestimmtes Leben unmöglich.

• Bayern ist eines der wenigen Länder, die nicht einmal die bundesgesetzlich bestehenden Möglichkeiten zur Lockerung der Residenzpflicht ausschöpfen. Während die große Mehrheit der Bundesländer die Residenzpflicht liberalisiert hat und den Betroffenen zumindest innerhalb des Landesgebiets Bewegungsfreiheit zugesteht, dürfen Asylsuchende in Bayern sich nur in ihrem Regierungsbezirk und einem Landkreis im benachbarten Bezirk aufhalten.

• Asylsuchende unterliegen nach wie vor einem neunmonatigen Arbeitsverbot und einer Schikane, die ihnen das Arbeiten oft so gut wie unmöglich macht: Die Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende, die im Juni verabschiedet wurde, ermöglicht Asylsuchenden nach neun Monaten Arbeitsverbot allein einen "nachrangigen Arbeitsmarktzugang". D.h., dass die Arbeitsagentur prüft, ob es für die in Frage kommende Stelle Bewerber gibt, die deutsche Staatsbürger oder Unionsbürger sind - wenn ja, haben diese Vorrang. Diese staatlich verordnete Diskriminierung von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt muss beendet werden.

• Schließlich muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für kürzere Verfahrensdauern sorgen. Es kann nicht angehen, dass Asylsuchende bis zu zwei Jahre auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen. Während des Asylverfahrens leben die Betroffenen in permanenter Sorge. Das bange Warten - meist in Lagern, zur Untätigkeit verdammt - treibt Flüchtlinge in die Verzweiflung und raubt ihnen Jahre ihres Lebens.

Wenn die politisch Verantwortlichen Dramen wie das am Rindermarkt glaubhaft verhindern wollen, müssen sie dringend die Lebensverhältnisse von Flüchtlingen in Deutschland verbessern und die auf Abschreckung abzielende Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung aufgeben.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 1. Juli 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2013