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ASYL/858: Flüchtlings-Baby stirbt - weil die Mutter offenbar vom Krankenhaus abgewiesen wurde (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 16. April 2014

Flüchtlings-Baby stirbt - weil die Mutter offenbar vom Krankenhaus abgewiesen wurde

Asylbewerberleistungsgesetz gefährdet Menschenleben von Flüchtlingen!



In Hannover soll eine Kinderklinik Medienberichten zufolge die Asylsuchende Vida M. mit ihrem einen Monat alten Joshua abgewiesen haben, weil die Mutter kein Dokument vorlegen konnte, das die Übernahme der Behandlungskosten regelt. Das Baby starb kurz darauf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

"Das ist ein weiterer erschütternder Fall, der zeigt, dass die systematische Diskriminierung von Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz die Betroffenen tödlichen Risiken aussetzt", so Marei Pelzer, Rechtspolitische Referentin von PRO ASYL.

Paragraph 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Asylsuchende nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände haben. Häufig maßen sich medizinisch inkompetente Bedienstete die Entscheidung an, ob ein dem Gesetz nach "legitimer" Behandlungsanspruch besteht. Ärzte und Krankenhäuser sind sich nicht selten unsicher, ob die Kosten einer Behandlung auch erstattet werden. Das führt zu schwerer Diskriminierung der Betroffenen im Gesundheitswesen - im jüngsten Fall in Hannover mit tödlichen Folgen.

Erst gestern waren Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft Zirndorf wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung durch Unterlassung verurteilt worden, weil sie 2011 einem schwer kranken Flüchtlingskind dringend notwendige Hilfe versagt hatten. Der kleine Leonardo Petrovic überlebte - mit schweren bleibenden Schäden. Bundesweit liegen mehrere solche Fälle vor, in denen Asylsuchende fast oder vollends zu Tode verwaltet wurden.

Flüchtlinge müssen dringend unbürokratischen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Die Landesregierung Bremen stellt etwa mit einem Vertrag mit der AOK sicher, dass die Betroffenen eine Versichertenkarte der AOK erhalten. Mit einer solchen Karte wäre Vida M. mit ihrem Baby kaum vom Kinderkrankenhaus abgewiesen worden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung des diskriminierten Asylbewerberleistungsgesetzes.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 16. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2014