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ASYL/969: Abbau von Bürokratie statt neuer Restriktionen für Flüchtlinge (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 8. September 2015

Abbau von Bürokratie statt neuer Restriktionen für Flüchtlinge


Berlin - Anlässlich der Ergebnisse des gestrigen Koalitionsgipfels zur Flüchtlingspolitik erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die Entscheidung der Bundesregierung, eine Einreiseerlaubnis für die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge auszusprechen, war richtig und begrüßenswert. Doch angesichts der steigenden Zahl von Asyl suchenden Menschen in Deutschland mit der Verstärkung von Restriktionen für Flüchtlinge zu reagieren, wie es die Regierungskoalition gestern beschlossen hat, ist falsch. Stattdessen sollten bestehende Restriktionen und die damit verbundene Bürokratie abgebaut werden, damit die Verwaltung ihre Kräfte auf die menschenrechtskonforme Aufnahme von Flüchtlingen und die zügige und qualifizierte Bearbeitung von Schutzbegehren konzentrieren kann.

So führt etwa die Versorgung von Flüchtlingen mit Sach- statt Geldleistungen einerseits zu Einschnitten in das menschenrechtliche Autonomieprinzip, da Flüchtlingen die Möglichkeit zur selbstbestimmten Deckung ihres persönlichen Bedarfs genommen wird. Andererseits - das haben die Erfahrungen in der Vergangenheit bewiesen - hat das Sachleistungsprinzip einen hohen bürokratischen Aufwand und erhöhte Kosten bei einer qualitativ schlechteren Versorgung zur Folge.

Auch der eingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung für Schutz suchende Menschen bringt gleichermaßen Beschränkungen des Menschenrechts auf Gesundheit und erhöhte Folge- und Bürokratiekosten mit sich. Die Beschränkung auf eine Akut- und Notfallversorgung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Zähne von Kindern verrotten und Erkrankungen erst dann behandelt werden, wenn sie eskalieren - zu dann gegenüber einer frühzeitigen und präventiven Versorgung erheblich erhöhten Kosten. Auch dringend erforderliche Therapien für schwer traumatisierte Menschen werden häufig verweigert. Zudem werden durch die Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung enorme bürokratische Parallelstrukturen geschaffen, da Arztbesuche von den Behörden einzeln genehmigt werden müssen, statt sie über das bestehende System der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwickeln.

Darüber hinaus sollten die rechtlichen Barrieren beim Zugang zum Wohnungsmarkt beseitigt werden. Wohnsitzauflagen und starre Verteilungsregeln führen dazu, dass Menschen über Jahre in Flüchtlingsunterkünften wohnen müssen und nicht in leerstehende Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können. Auch der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert daran, selbst wenn sich dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist.

Auf der europäischen Ebene sollte die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine gemeinsame Flüchtlingspolitik die menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten beachtet."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. September 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2015

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