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INNEN/1626: Totalitarismustheorie ist in Sachsen Staatsdoktrin (UZ)


UZ - Unsere Zeit, Nr. 4 vom 29. Januar 2010
Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Totalitarismustheorie ist in Sachsen Staatsdoktrin
Neues Versammlungsgesetz eher typisch für Diktatur

Von Maxi Wartelsteiner


"Dieses Gesetz atmet einen Geist der Unfreiheit. Die Koalition spricht von Menschenwürde, möchte aber endlich Schluss machen mit Demonstrationen, die ihr nicht passen". Das ist die Kurzfassung der Rede des Grünen-Abgeordneten Johannes Lichdi zum Entwurf des Sächsischen Gesetzes über "Versammlungen und Aufzüge". Selbstredend verabschiedete es der Sächsische Landtag am 20. Januar mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition. Es war ja bereits in der Koalitionsvereinbarung zeitnah angekündigt worden, um den "erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten" entgegenzuwirken, zu denen es in den vergangenen Jahren auch in Dresden gekommen sei, namentlich zum 13. Februar, dem Jahrestag der Bombardierung 1945. Nochmals Lichdi: "Dieses Gesetz ist zutiefst unehrlich, denn es tut so, als ob es etwas regeln müsste, was schon längst geltendes Recht ist. Und dieses Gesetz will regeln, was die Verfassung nicht zulässt und dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit schweren Schaden zufügt ... Und weil es verfassungsrechtlich kein Einzelfallgesetz sein darf, wird der Anwendungsbereich des Gesetzes unendlich ausgedehnt und unbegrenzbar erweitert." Was Lichdi nicht so deutlich ausspricht aber wohl doch meint, ist die in Sachsen zur Staatsdoktrin erhobene Totalitarismustheorie, die Gleichsetzung von Faschismus und Sozialismus/Kommunismus. Nicht von ungefähr heißt es bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP: "Wir verteidigen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Extremisten von links und rechts." Pikant am Rande: Bisher war die Reihenfolge stets "rechts und links".

Das kleinstaatlerisch sich wichtignehmende sächsische Versammlungsgesetz, das in seinem ersten Paragraphen das liberale Bundesgesetz übernimmt, enthält nunmehr mit einem - einschränkenden - zweiten Paragraphen eine "nach deutschem Verfassungsrecht nicht haltbare Gleichbehandlung von Versammlungsaktivitäten im Sinnzusammenhang 'nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft'". So schlussfolgerten jedenfalls nahezu alle Sachverständigen, die noch Ende November auf Antrag der Linksfraktion zu einer Expertenanhörung in den Landtag geladen waren. Unangefochten von diesen klaren und warnenden Aussagen peitschten die Schwarzgelben ihr Versammlungs (un)recht durch den Landtag. (Dass nun Demokraten dagegen klagen werden, ist selbstverständlich.) Konkret bedeutet das Gesetz, dass Sachsens Behörden künftig "Versammlungen oder Aufzüge verbieten oder von besonderen Auflagen abhängig machen können", wenn sie an - regional nach Gutdünken festgelegten - Orten oder zu Zeiten stattfinden sollen, die "von historisch herausragender Bedeutung sind", weil sie an Menschen erinnern, die a) "unter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung waren", die b) "Widerstand gegen die nationalsozialistische oder kommunistische Gewaltherrschaft geleistet haben" oder c) "Opfer eines Krieges" waren. Als solche Orte werden für Sachsen beispielhaft das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig und die Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden ausgewiesen. Bleiben wir bei diesem sogenannten "Versöhnungswahrzeichen Wiederaubau der Frauenkirche". Was diesen "Erinnerungsort" betrifft, so nannte ihn eingangs erwähnter Grünen-Abgeordneter Lichdi in seiner Landtagsrede am 20. Januar als kaum geeignetes Beispiel für die Sorge der Gesetzesschreiber, die Würde der unter a), b) und c) aufgeführten Personen könnte beeinträchtigt werden. Denn: "Die Koalition möchte grundrechtsfreie Räume schaffen und so die Unverbrüchlichkeit der Grundrechtsordnung in Frage stellen ... Dieses Gesetz ist erinnerungspolitisch verhängnisvoll und bedeutet eine unzulässige Grenzüberschreitung, wie sie eigentlich für Diktaturen typisch ist ... Wie jedes historische Ereignis hat das Monument der Frauenkirche viele, vieldeutige und auch widersprüchliche Erinnerungsmöglichkeiten. Die Ruine der Frauenkirche ist der Ort, an dem Helmut Kohl seine Rede vom 19. Dezember 1989 gehalten hat. - Ist sie damit ein Erinnerungsort für Einheit?

Die Ruine ist der Ort, an dem sich zu DDR-Zeiten eine staatsunabhängige Friedensbewegung entzündet hat. - Ist die Frauenkirche ein Symbol einer Mahnung für den sofortigen Abzug aus Afghanistan? Nach dem Willen der damaligen ersten Akteure könnte sie damit auch ein Erinnerungsort für eine vom Anarchismus geprägte Absage an den Staat sein. Diese authentischen Erinnerungsorte wurden jedenfalls durch den Wiederaufbau zerstört.

Die unzerstörte Frauenkirche vor 1945 ist das Monument des Selbstbewusstseins der protestantischen Bürgerschaft gegenüber dem katholischen König in der Hofkirche ... Die Frauenkirche ist aber auch der 'Dom der deutschen Christen' im Nationalsozialismus, von dem Hakenkreuzfahnen geweht haben und in dem an einem sogenannten 'entjudeten' Christentum gearbeitet wurde. Die Frauenkirche ist also auch ein Erinnerungsort an die Täter. Diese Dimensionen kennt das Gesetz nicht, ja es verdrängt sie geradezu. Das Gesetz versucht, nur eine einzige und dazu historisch sehr neue Deutung durchzusetzen - und das mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols." Und das sieht den Hauptfeind links. Warum sonst hätten am Nachmittag des 19. Januar Beamte des Landeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft und der Polizei die Wahlfabrik der Linken in Dresden durchsucht. Beschlagnahmt wurden Computer, Datenträger und mehrere Tausend Plakate der Bündnisse "Nazifrei - Dresden stellt sich quer" und "No pasaran" (zeitgleich wurden in Berlin-Kreuzberg der Laden "redstuff" durchsucht und ebenfalls Plakate beschlagnahmt).

Nix mehr mit Aufstand der Anständigen? Als Begründung musste ein angeblich strafbarer Aufruf zur Sprengung einer Versammlung herhalten (Paragraph 111 StGB), obwohl Aufrufe zu friedlichen Sitzblockaden nach ebendiesem Paragraphen nicht strafbar sind. Die Heimgesuchten und Ausgeplünderten verweisen nachdrücklich auf eine eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Verurteilungen kann es also kaum geben. Polizisten kündigten dennoch gegenüber Mitarbeitern der Wahlfabrik an, zu kontrollieren, ob dort neue Plakate auftauchen.

"Der Aufruf zur Blockade einer Demo ist eine Straftat", sagte Christian Avenarius, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auch wenn er sich gegen Dumpfbacken richte. Es werde gegen unbekannt ermittelt. "Uns interessiert, wer hinter dem Aufruf steht." Das wäre einfacher herauszubekommen, weil längst öffentlich gemacht. Er wird von zahlreichen Gewerkschaftern, SPD-, Grünen- und Linkspartei-Politikern unterstützt. Erst vor Kurzem haben sich Künstler wie Konstantin Wecker oder Bela B. von den Ärzten, aber beispielsweise auch Jenas Bürgermeister dem antifaschistischen Bündnis-Aufruf angeschlossen.

Das Ziel der Staatsmacht ist klar. Es heißt Einschüchterung und Diffamierung der geplanten Blockaden. Juso-Landes-Chef Tino Buksch sieht das jedenfalls auch so: "Das passt in die Tendenz, den antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren." Katja Kipping, Vize-Chefin der Linken: "Die Staatsanwaltschaft verschafft der Naziszene einen Triumph, noch bevor diese Dresden mit ihrer Anwesenheit belästigt."


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Quelle:
Unsere Zeit (UZ) - Zeitung der DKP, 42. Jahrgang, Nr. 4,
29. Januar 2010, Seite 6
Herausgeber: Parteivorstand der DKP
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2010