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KULTUR/304: Bundestag hat den Kulturbereich im Regen stehen gelassen (Deutscher Kulturrat)


Deutscher Kulturrat - Pressemitteilung vom 08.09.2009

Staatsziel Kultur im Grundgesetz:
Deutscher Bundestag hat den Kulturbereich im Regen stehen gelassen


Legitimität von Kulturförderung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen wäre durch Staatsziel Kultur im Grundgesetz gestärkt worden

Berlin, den 08.09.2009. Bis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 stellt der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, Erfolge und Misserfolge der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags in der 16. Wahlperiode (2005-2009) vor, die kulturpolitische Wirkung haben.

Am 19. Juni lehnte der Deutsche Bundestag die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz mit Mehrheit ab. Dies war ein großer Misserfolg der Kulturpolitik in der zu Ende gehenden Legislaturperiode.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, in das Grundgesetz einen neuen Art. 20 b "Der Staat schützt und fördert die Kultur" aufzunehmen. Sie hat sich damit die einstimmig verabschiedete Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland" zu Eigen gemacht.

In der Bundestagsdebatte wurde nochmals unterstrichen, dass es beim Staatsziel Kultur nicht um irgendeine Grundgesetzänderung geht, sondern um eine Wertentscheidung. Ebenso wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bereits grundgesetzlich verankert ist, geht es beim Staatsziel Kultur um den Schutz der geistigen Lebensgrundlagen.

Alle Parteien, mit Ausnahme von CDU/CSU, das zeigen die Antworten auf die Wahlprüfsteine des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl, wollen diesen Fehler in der nächsten Legislaturperiode korrigieren und treten für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz ein.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Jetzt, wo die ersten Vorboten der harten Einsparungswellen in Kulturbereich deutlich sichtbar werden, wächst das Unbehagen bei den Parlamentariern, ob die mehrheitliche Ablehnung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz in dieser Legislaturperiode wirklich sinnvoll gewesen ist. Die Legitimität von Kulturförderung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen, das ist sicher, wäre durch den Satz "Der Staat schützt und fördert die Kultur" im Grundgesetz gestärkt worden. Die Ablehnung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz am 19. Juni im Deutschen Bundestag war neben der verunglückten Föderalismusreform der größte kulturpolitische Flop der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Die Mehrheit im Deutschen Bundestag hat den Kulturbereich in dieser wichtigen Frage im Regen stehen gelassen."


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Quelle:
Pressemitteilungen vom 08.09.2009
Deutscher Kulturrat e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2009